Verbraucherbeschwerden kommen immer dann in Frage, wenn beispielsweise verdorbene oder ungenießbare Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder auch kosmetische Mittel gesundheitliche Beschwerden hervorgerufen haben oder hervorrufen könnten.
Haben Sie Gründe für eine Verbraucherbeschwerde?
Haben Sie sich über verdorbene oder ungenießbare Lebensmittel geärgert? Haben Sie einen konkreten Verdacht, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen im Zusammenhang stehen?
Zu den Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittelrechts zählen:
Falls vorhanden:
Einkaufsbelege, Verpackungsmaterial oder ähnliches
Wir nehmen Ihre Beschwerde entgegen:
persönlich, telefonisch +49 5231 62-2300, per Fax +49 5231 62-224 oder per E-Mail LMUE(at)kreis-lippe.de
Damit wir Ihrem Hinweis gezielt nachgehen können, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:
keine