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Impfausweis neu erhalten

Impfausweis Ersatzausstellung

Der gelbe Impfausweis ist verloren oder unlesbar geworden? Hier erfahren Sie, wie Sie einen neuen erhalten.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Falls Ihr Impfausweis unleserlich geworden ist oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen Impfausweis erhalten. Impfausweise können niedergelassene Ärzte und das Gesundheitsamt ausgeben.

Für die Eintragung der erhaltenen Impfungen ist es allerdings erforderlich, dass Sie entsprechende Impfdokumentationen vorlegen können. Falls diese Ihnen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Sie geimpft hat (beispielsweise Ihr Hausarzt, Facharzt, Kinderarzt oder das Impfzentrum). Möglicherweise sind erhaltene Impfungen auch bei Ihrer Krankenkasse gespeichert.

Mit der Impfdokumentation können Ärzte und Apotheker die Impfungen in den neuen Impfausweis eintragen. Sie können die Eintragung auch bei uns vornehmen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Impfdokumentation für jede erhaltene Impfung mit folgenden Angaben
    1. Datum der Schutzimpfung,
    2. Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes,
    3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
    4. Name der geimpften Person, deren Geburtsdatum und
      Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person sowie
    5. Bestätigung in Schriftform
      oder
      in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.

Ohne Impfdokumentation kann keine Impfung nachgetragen werden.

Hinweise/Besonderheiten

Tipp:

Machen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie Ihres Impfausweises. Im Ernstfall können Sie so schnell und einfach nachhalten, wann und bei welchem Arzt Sie welche Impfung erhalten haben.

Verfahrensablauf

Bitte sprechen Sie nach Terminvereinbarung mit allen Unterlagen hier persönlich vor. Impfausweise werden grundsätzlich nicht verschickt. Je nach Anzahl der zu übertragenden Impfungen kann es sein, dass Sie zum Abholen des neuen Impfausweises noch einmal einen Termin mit uns machen müssen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Blanko-Impfausweise ausgeben.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

je nach Anzahl der zu übertragenden Impfungen: bis zu 1 Woche

Zuständige Organisationseinheit(en)

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