Beratung und Unterstützung für straffällig gewordene junge Menschen - erfahren Sie mehr über die Jugendgerichtshilfe.
Wenn Sie als junger Mensch im Alter von 14 bis 18 Jahren oder als junger Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können Sie und Ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt wenden.
Unsere Tätigkeiten sind vielfältig, unter anderem
Sie sind ein junger Mensch im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junger Erwachsene bis 21 Jahre.
Wohnen Sie im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Wir beraten und unterstützen Sie vertraulich und individuell.
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