Haben Sie einen Bundesführerschein, dann können Sie sich hier über den Umtausch in einen regulären Führerschein informieren.
Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen der Bundeswehr in allgemeine Fahrerlaubnisse
Sind Sie im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis, so berechtigt Sie diese nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Private Fahrzeuge dürfen Sie damit nicht führen.
Dienstfahrerlaubnisse können jedoch ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in allgemeine Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden.
Das ist möglich
Informieren Sie sich bitte vorher telefonisch bei der Führerscheinstelle.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Fahrerlaubnisverordnung,
Straßenverkehrsgesetz sowie
Ausführungsbestimmungen.
ungefähr 2 - 3 Wochen
EUR 47,60
Zahlungsweisen: