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Taxigenehmigung, Mietwagengenehmigung

Gewerbliche Personenbeförderung

Wenn Sie Fahrgäste gewerblich befördern möchten, benötigen Sie eine offizielle Erlaubnis: Den Personenbeförderungsschein. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für diesen Personenbeförderungsschein gelten.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Der Kreis Lippe erteilt Erlaubnisse für den Betrieb von Taxen, Mietwagen und den Zubringerverkehr mit Pkw.

Die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Personen ist fast immer erlaubnispflichtig. Neue Taxikonzessionen können aufgrund der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl nur sehr selten erteilt werden. Wenn die Übernahme eines bestehenden Taxi-Unternehmens nicht möglich ist, bleibt als Möglichkeit meist nur die Genehmigung von Mietwagen, die von der Fahrzeugzahl her nicht beschränkt sind. Der Unternehmer muss seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Für Auskünfte rund um die Genehmigungen für den Verkehr mit Mietwagen und Taxi stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
  • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Eigenkapitalbescheinigung (nicht alter als 1 Jahr)
    oder Zusatzbescheinigung
  • Gewerbeanmeldung (Betriebssitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate)
    • Finanzamt
    • Sozialversicherungen (Krankenkassen, mit Knappschaft)
    • Berufsgenossenschaft
    • Gemeinde (Kasse, keine Rückstände bei der Gemeinde/Stadt)
  • Auszug aus der Schuldnerdatei (nur online: https://www.vollstreckungsportal.de)
  • Mietvertrag
  • eventuell Nutzungsänderungsbescheid (Bauamt)
  • Für alle verantwortlichen Personen (Geschäftsführer, Verkehrsleiter und andere)
    beglaubigte Abschriften: (nicht alter als 3 Monate)
    • Führungszeugnis Einwohnermeldeamt (des Wohnortes)
    • Gewerbezentralregisterauszug Gewerbeamt (des Wohnortes)
    • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK)
  • bei den zur Führung bestellten Personen:
    Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Für sämtliche Erlaubnisse für die Personenbeförderung mit Bussen und für den Linienverkehr ist die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 25, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) zuständig.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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