13. Sep 2021
Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hat seine Prozesse auf die aktualisierten rechtlichen Grundlagen angepasst und setzt sie seit Montag, 13. September, um. Denn das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung sowie die Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung nun angepasst.
Die Verordnungen geben unter anderem vor, dass für Kontaktpersonen grundsätzlich 10 statt vorher 14 Tage Quarantänezeit gilt. Außerdem ermöglichen sie verschiedenen Personen eine Freitestung, dies war vorher nur für Reiserückkehrer möglich. Des Weiteren gelten neue Quarantäneregelungen in Schule, offenem Ganztag und Kindertagesbetreuung.
Jede infizierte Person muss für 14 Tage in Quarantäne und zwar ab dem Tag der Testung. Kontaktpersonen der infizierten Personen verbleiben 10 Tage in Quarantäne, können den Zeitraum aber durch eine Freitestung verkürzen. Dies ist durch eine PCR-Testung, ab dem fünften Tag in Quarantäne, oder durch einen Antigen-Schnelltest bei einer Bürgerteststelle, ab dem siebten Tag in Quarantäne, möglich.
Die infizierte Person wird am zwölften Tag der Quarantäne erneut durch das Gesundheitsamt getestet.
Weiterhin müssen Kontaktpersonen nicht in Quarantäne wenn sie
Innerhalb der Kontaktermittlung muss die Personen gegenüber dem Gesundheitsamt einen Nachweis dazu vorlegen.
Mehrere Tage haben die bundes- und landesweiten Medien zu Überlegungen von Bund und Ländern, neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas einzuführen, berichtet. Daraus folgte lokal ein kontinuierlicher, intensiver Austausch mit Eltern, Schulleitungen und den Schülerinnen und Schülern, wie denn in Lippe die Regelungen in Kitas und Schulen angewendet werden. Die Corona-Hotline der Kreisverwaltung und die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt konnten aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage mehrere Tage nur eine Orientierung, aber keine verbindliche Auskunft geben, womit ein großer Frust bei Eltern, Schulleitungen und Verwaltung verbunden war.
Ab Montag, 20. September, wird in weiterführenden Schulen dreimal pro Woche getestet, in Grundschulen bleibt zweimal pro Woche die Pooltestung bestehen. Die neuen Quarantäneregelungen für Schulen und Kitas sind seit Montag, 13. September, in Kraft und damit in Anwendung. Alle gemeldeten Infektionen vor diesem Stichtag sind nach den vorherigen Regelungen in Bearbeitung.
Die neuen Regelungen im Bereich Schule und offener Ganztag (OGS) im Überblick:
Auf der Webseite www.kreis-lippe.de/corona finden Interessierte auch Links auf weiterführende Informationen bei den NRW-Ministerien oder dem Land NRW.
Personen, die vor dem 13. September in Quarantäne geschickt wurden, bekommen keinen Anruf oder Brief, der die Person über die neuen Regelungen informiert.
Die Option für eine Freitestung kann dennoch wahrgenommen werden.