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Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Lippe (Stand: 14.10.2020) – Auswirkungen bei einem Inzidenzwert ab 35

14. Okt 2020

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 1.152 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 27 weitere Infektionen bekannt. 970 Personen sind wieder genesen. 31 Personen sind verstorben. Aktuell sind 151 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 22.168 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

Die Testungen an der Bibelschule Lemgo-Brake sind abgeschlossen, alle Ergebnisse liegen vor. 65 Personen, die direkt zur Bibelschule gehören, sind positiv getestet. Derzeit läuft die Testung der Kontaktpersonen.

Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 34,5. Ab einem Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Tage hat das Land NRW weitere Maßnahmen festgelegt: Der Mund-Nasen-Schutz muss dann auch an Sitzplätzen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen getragen werden. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind generell verboten, Ausnahmen bilden hier beispielsweise Blutspendetermine oder Versammlungen für die Daseinsfür- und -vorsorge. Bei Festen mit herausragendem Anlass, zum Beispiel Hochzeiten oder Taufen, die im öffentlichen Raum gefeiert werden, gilt laut der neuen Coronaschutzverordnung generell eine Höchstgrenze von 50 Personen. Diese Maßnahmen treten auch im Kreis Lippe in Kraft, sollte die Inzidenzzahl 35 erreichen.

Darüber hinaus hat der Kreis Lippe mit der Bezirksregierung Detmold und dem Land den Austausch gesucht, inwiefern Regelungen für Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften erlassen werden können. Regelungen müssen im Einklang mit den gültigen Verordnungen und Erlassen sein und sollten lippeweit einheitlich getroffen werden. Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, das auch während der Pandemie nicht eingeschränkt wurde. Ein eigener Paragraph in der Coronaschutzverordnung eröffnet Religionsgemeinschaften die Möglichkeit für Zusammenkünfte und gibt Vorgaben für die Treffen. „Im Kreis Lippe gibt es keine Überlegungen die Gottesdienste anzutasten. In den Fokus gerückt ist allerdings die Anzahl von Menschen und teilweise mangelhafte Einhaltung von Abständen während und vor den Versammlungen. Für die Gemeinden und Städte im Kreis Lippe wird daher im Rechtsamt des Kreises ein Muster erarbeitet, damit die lokalen Ordnungsbehörden der Gemeinde und Städten in Lippe mit den ansässigen Religionsgemeinschaft notwendige Maßnahmen abklären können“, erklärt Rainer Grabbe, Allgemeiner Vertreter des Landrats. Die Ordnungsämter suchen den Kontakt mit den Gemeinschaften und der Kreis hat begleitend ein Schreiben auf den Weg gebracht. „Das Schreiben richtet sich bewusst an alle Religionsgemeinschaften, soll sensibilisieren und auch verdeutlichen, dass Solidarität und gesellschaftliche Verantwortung gefragt sind. Freikirchliche Gemeinden stehen aktuell unter Generalverdacht, aber wir alle haben es in der Hand, die Infektionen auf wenige Menschen einzudämmen, während und außerhalb von Gemeinschaftstreffen“, verdeutlicht Grabbe.


Coronafälle im Kreis Lippe

Den aktuellen Stand der Corona-Fälle im Kreis Lippe finden Sie auf der Corona-Seite des Kreises Lippe.

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