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Hochwasser und Starkregen - Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen zu den Themen Hochwasser und Starkregen. 

Was ist überhaupt Hochwasser oder Starkregen?

Bei Fließgewässern spricht man von Hochwasser, wenn ihr Wasserstand für längere Zeit ihren normalen Pegel deutlich übersteigt. Statistisch gesehen stellen nur ganz seltene Hochwässer eine Gefahr für Menschen oder Tiere dar.

Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit. Starkregen kann überall auftreten und unabhängig von Fließgewässern zu Überschwemmungen führen. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkniederschlägen bei Regenmengen ab 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden.

Wie bekomme ich Informationen, ob mein Grundstück von Hochwasser oder Starkregen betroffen sein kann?

Hochwasser-Gefahrenkarten des Landes NRW

Die ersten Hochwasser-Gefahrenkarten des Landes Nordrhein-Westfalen entstanden aus den Erfahrungen nach dem ersten Elbe-Hochwasser 2002. Damals wurde deutlich, dass die Erkenntnisse der Wasserwirtschaft rechtzeitig den Kräften des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Aufgabe sollen die Hochwasser-Gefahrenkarten NRW erfüllen.

Fachleute verschiedener Disziplinen aber auch hochwassergefährdete Bürger sollen auch eine zuverlässige Grundlage für die Einschätzung von Gefahren, die aus Hochwasser resultieren, bekommen.

Mit den Hochwasser-Gefahrenkarten soll das Hochwasser-Bewusstsein gefördert werden. Denn nur auf dieser Basis lässt sich Hochwasser-Vorsorge fachübergreifend und interessenübergreifend umsetzen.

Die Gefahrenkarten geben für drei unterschiedliche Hochwasserszenarien, nämlich häufige (10 - 20-jährlich), mittlere (100-jährlich) und niedrige (in der Regel 1.000-jährlich) Wahrscheinlichkeit, Auskünfte zum Beispiel zu Überflutungsflächen, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und gefährdete Einrichtungen wie Straßen, Brücken, Bahnlinien, öffentliche Einrichtungen.

Die Hochwasser-Gefahrenkarten für den Kreis Lippe wurden mit Ausnahme des Haferbaches, des Ehrser Baches, der Salze und der Wörmke für alle Gewässer erarbeitet, für die auch ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet ausgewiesen wurde.

Die Karten können auf dem Informationsportal des Umweltministeriums unter www.elwasweb.nrw.de eingesehen werden.

Starkregengefahrenhinweiskarten

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine Starkregengefahrenhinweiskarte flächendeckend für Nordrhein-Westfalen erstellt. Dabei wurden zwei Starkregenszenarien betrachtet: ein 60-minütiges Niederschlagsereignis mit einer Niederschlagshöhe für das Gebiet des Kreises Lippe zwischen 40 und 50 mm und einem extremen Starkregen mit 90 mm in einer Stunde. Die Karte enthält Aussagen über die zu erwartenden Wasserstände sowie Fließgeschwindigkeiten des Wassers bei den genannten außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen.

Informationen über mögliche Auswirkungen von Starkniederschlägen können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw 
www.klimaanpassung-karte.nrw.de 
geoportal.kreislippe.de 

Starkregenkonzepte der Städte und Gemeinden

Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2018 eine „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ herausgegeben. Diese Arbeitshilfe soll praxisorientierte Hilfestellungen für die kommunalen Fachplaner und Entscheidungsträger in Nordrhein-Westfalen bieten. Mit dieser Arbeitshilfe erhalten die Verantwortlichen in den Behörden Hintergrundinformationen und Hilfestellungen für mögliche Vorgehensweisen, um das Starkregenrisiko bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung möglicher Schäden identifizieren zu können.

Die Erstellung von Starkregenkonzepten ist vorrangig eine Aufgabe der Städte und Gemeinden, da diese insbesondere auch die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation berücksichtigen.

Im Kreis Lippe hat die Stadt Bad Salzuflen ihr Starkregenkonzept im Internet veröffentlicht: www.stadt-bad-salzuflen.de/stadt-und-rathaus/abwasserreinigung-und-gewaesserschutz/starkregenkonzept

Wie kann es zu Wasserschäden an Gebäuden kommen?

Durch Starkregenereignisse können

  • Bäche innerhalb kürzester Zeit ansteigen und über ihre Ufer treten. Gerade bei kleinen Gewässern ist die Gefahr durch Überflutungen besonders groß, da diese oftmals nicht in der Lage größere Wassermengen ohne Ausuferungen abzuführen und sich die Gewässer häufig in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden befinden.
  • die öffentliche und private Kanalisation, Regenrinnen, Straßenentwässerung, Gräben und sonstige Entwässerungseinrichtungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen, vollgefüllt sind und kein Wasser mehr aufnehmen,
  • Wassermassen nur noch unkontrolliert an der Oberfläche abfließen. Es fällt in kurzer Zeit so viel Wasser, das dieses nicht versickern oder der Kanalisation zu laufen kann und stattdessen auf der Geländeoberfläche abfließt. Insbesondere an Hängen, im Bereich großer Höhenunterschiede tritt das „wild abfließende Wasser“ auf. Es kommt so zu Überflutungen, häufig werden Schlamm und Geröll vom Regenwasser mitgerissen.

Somit sind Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern und an Tiefpunkten im Gelände besonders gefährdet. Das abfließende Wasser kann leicht in Kellerfenster, Lichtschächte, oder Kellerabgänge eindringen und zu massiven Schäden führen.

Wie kann ich mich schützen?

Eine erste Beurteilung der Wassergefahr kann durch die Hochwasser-Gefahrenkarten des Landes Nordrhein-Westfalen, die Starkregengefahrenhinweiskarten und die Starkregenkonzepte der Städte und Gemeinden erfolgen. Darüber hinaus geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Tiefbauämter der Kommunen sowie die zuständigen Wasserbehörden Hinweise auf mögliche Gefahren durch Hochwasser oder Starkniederschläge.

Unabhängig davon wird es allerdings notwendig sein, das betroffene Grundstück im Hinblick auf besondere Gefahrenstellen wie zum Beispiel tieferliegende Hauseingänge, Lichtschächte, Kellerfenster, Grundstücksentwässerung detaillierter zu untersuchen und mögliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel

  • Abmauerung von Kellerfenstern und Lichtschächten
  • Einbau von Rückstausicherungen und Pumpen in die private Grundstücksentwässerung
  • Vorhaltung von Sandsäcken und Stautafeln zur Sicherung von Türöffnungen

frühzeitig umzusetzen.

Konkrete Vorschläge zum Schutz von Gebäuden bietet die Hochwasserfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser.

Das Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V. (HKC) in Köln bietet unter hkc-online.de beispielsweise jedem Grundstückseigentümer gegen geringe Kosten Beratung und die Erstellung eines Hochwasserpasses an. Der Inhaber des Hochwasser-Passes hat damit eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält zudem Tipps, wie er durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwasser-/Starkregengefährdung reduzieren kann. Die Erstellung des Passes wird von manchen Elementarschadenversicherungen unterstützt.

Hilfreiche Informationen zu möglicherweise bevorstehenden Schadenslagen können auch durch Nutzung von Warn-Apps wie z.B. KatWarn oder Nina bezogen werden.

Was kann ich noch tun um mich gegen Wasserschäden zu schützen?

Es empfiehlt sich, den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu prüfen.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Die Tiefbauämter der Städte und Gemeinden sind kompetente Ansprechpartner zum Thema „Hochwasser und Starkregen“ da sie die örtlichen Verhältnisse genau kennen und mit den Problemen vertraut sind.

Wie verhalte ich mich bei einer Überschwemmung?

  • Denken Sie in allererster Linie an sich und Ihr Leben!
  • Betreten Sie keine überfluteten Räume, insbesondere Kellerräume, da die Gefahr eines Stromschlages bestehen kann.
  • Häufig lassen sich Türen oder Fenster gegen den Druck des einströmenden Wassers nicht mehr öffnen. Betreten Sie daher im Hochwasserfall keine Kellerräume, da hier insbesondere die Gefahr besteht vom Wasser eingeschlossen zu werden.
  • Gehen oder fahren Sie nicht durch überflutete Unterführungen oder Straßen. Je nach Wassertiefe und Strömungsgeschwindigkeit besteht Lebensgefahr. Sie können nicht erkennen, was sich unter der Wasseroberfläche befindet, ob zum Beispiel Gully- oder Schachtabdeckungen offen sind. Durch den Sog können Personen angesaugt werden.
  • Bedenken Sie, dass selbst kleine Gewässer blitzschnell über ihre Ufer treten können. Halten Sie sich mit Abstand zum Ufer auf.
  • Helfen Sie älteren Mitbewohnern oder Nachbarn ihr Haus zu verlassen, wenn diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Was sind gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete?

Überschwemmungsgebiete dienen dem Hochwasserschutz, indem sie natürlichen Rückhalteraum für das Hochwasser bieten. Aus diesem Grund unterliegen Überschwemmungsgebiete einem besonderen Schutzstatus und sind in ihrer Funktion zu erhalten und von störenden Einflüssen freizuhalten.

Als erste Hochwasservorsorge erarbeitete die preußische Wasserwirtschaftsverwaltung von 1905 bis 1915 flächendeckende Überschwemmungsgebietskarten. Diese wurden nicht rechnerisch ermittelt, sondern nach einem Hochwasser in Karten eingetragen. Ausgenommen war davon das lippische Staatsgebiet. Die Ausweisung sollte dem Schutz der Bevölkerung dienen, indem unter anderem Bebauungenin überschwemmungsgefährdeten Bereichen vermieden werden.

Ab 1980 hat die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der ersten Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Kreis Lippe begonnen. Die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierungen. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgte für ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Bislang erfolgte die Ausweisung eines gesetzlichen Überschwemmungsgebietes für die Gewässer: Weser, Werre, Bega, Salze, Ötternbach, Passade, Ilse, Knochenbach, Berlebecke, Haferbach, Emmer, Niese, Diestelbach, Wörmke, Ilsenbach, Exter, Ehrser Bach und Kalle (Wester- und Osterkalle).

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient

  1. zum Erhalt oder zur Verbesserung von ökologischen Strukturen;
  2. der Vermeidung oder Verringerung von Erosion oder anderer erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Gewässer;
  3. Erhalt, Gewinnung und Rückgewinnung von Rückhalteflächen;
  4. der Regelung des Hochwasserabflusses;
  5. dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
  6. der Vermeidung von Störungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.

Nur in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten Bau- und Benutzungsverbote (§ 78 ff WHG).

Der Kreis Lippe hat in seinem Geoportal eine Karte mit Überschwemmungsgebieten im Kreisgebiet veröffentlicht.

Überschwemmungsgebiete

Informationen zu möglichen Überflutungsflächen beziehungsweise Wasserständen in den Hauptgewässern können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte
https://www.hochwasserzentralen.info
https://hochwasserportal.nrw/lanuv
https://www.werre-wasserstaende.de
https://www.elwasweb.nrw.de

Warn-Apps nutzen

Warnungen vor Hochwasser oder bei Starkregen werden zum Beispiel auch über die Warn-Apps Nina oder Katwarn direkt auf Ihr Smartphone gesendet. Beide Apps sind kostenlos in den App-Stores erhältlich. Weitere Informationen zu den Apps finden Sie auf den folgenden Internetseiten: 

Informationen zur Wetterlage

Informationen zur Wetterlage und Wetterwarnungen gibt es beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst.

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