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Zensus 2022

Der Zensus wird ab dem 15. Mai 2022 durchgeführt. So wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Durch die Ergebnisse des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Der Zensus wird als sogenannte registergestützte Volkszählung durchgeführt. Das heißt, es werden die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt und bereinigt, indem eine Stichprobe von Haushalten befragt wird. Eigentlich sollte der Zensus schon in 2021 starten, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben. 

Um die Organisation und Koordination des Zensus im Kreis Lippe kümmert sich Erhebungsstelle des Kreises Lippe, die von Anja Krause geleitet wird. Die Vorbereitungen für den Zensus 2022 laufen seit September 2021. Aktuell werden noch Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, gesucht, die die Befragung der Haushalte 2022 übernehmen.

Der Zensus 2022 in Lippe: So wird er durchgeführt

Die Erhebungsstelle des Kreises Lippe erhält die Anschriften der zu befragenden Bürger und die Anschriften im Rahmen der Wohn- und Gebäudezählung vom Statistischen Landesamt NRW. Es werden etwa 34.000 Bürger und rund 6.000 Wohn- und Gebäudeanschriften befragt. Auf dieser Grundlage teilt die Erhebungsstelle des Kreises Lippe das Kreisgebiet in verschiedene Erhebungsbezirke ein, in denen dann die Interviewer die Bevölkerung befragen. Dafür benötigt der Kreis Lippe etwa 350 Interviewer.

Bürgerinnen und Bürger, die für den Zensus befragt werden sollen, sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Bei der Befragung geht es um die Wohnraumsituation, den Bildungsstand, die berufliche Situation und den Weg zur Arbeit. Parallel zur Bevölkerungsbefragung gibt es eine Befragung der Haus- und Wohnungseigentümer. Sie müssen Angaben zu Wohnungsgrößen, Heizungsart und Anzahl der Bewohner machen.

Wichtiger Hinweis: Die Interviewer werden keine Vermögensverhältnisse und keine Bankdaten/Kontoverbindungen abfragen! Die Interviewer erhalten zudem einen Ausweis, mit dem sie sich bei den Haushalten ausweisen können, und sie kündigen sich vorher mit einer Terminkarte an.

Die Fragebögen können von den Bürgern auch online beantwortet werden.

So laufen die Befragungen ab

Die Erhebungsbeauftragten werfen ungefähr ab einer Woche vor dem Stichtag (15. Mai 2022) an den für die Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählten Anschriften ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informations-Flyer in die Briefkästen.

Zum vereinbarten Zeitpunkt besucht eine Interviewerin oder ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Erhebungsstelle ausweisen.

In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Darüber hinaus erhalten die ausgewählten Haushalte Online-Zugangsdaten. Für jedes Haushaltsmitglied gibt es einen eigenen Online-Fragebogen. Der Online-Fragebogen wird in 14 Sprachen angeboten. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Alternativ wird der Fragebogen auf Nachfrage auch im Papierformat zugeschickt und kann schriftlich ausgefüllt werden.

Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewerinnen und Interviewer den Einrichtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich per Online-Fragebogen.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Brief mit der Aufforderung die Daten über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt. Erst dem Erinnerungsschreiben wird ein Papierfragebogen beigefügt.

Sehr hoher Datenschutz ist gewährleistet

Für die erfassten Daten besteht ein sehr hoher Datenschutz nach dem Statistikgesetz des Bundes und des Landes NRW. Somit gilt zum Beispiel das Geheimhaltungsverfahren - das heißt, es dürfen keine Rückschlüsse auf Einzelfälle erfolgen oder ermöglicht werden. Außerdem dürfen die erfassten Daten nicht den Meldeämtern, Sozialbehörden und Finanzämtern mitgeteilt werden. Dies nennt man Rückspielverbot.

Warum einen Zensus durchführen?

Aufgrund einer EU-Verordnung ist Deutschland verpflichtet alle 10 Jahre eine Volkszählung durchzuführen. So fand der letzte Zensus 2011 statt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für eine registergeschützte Volkszählung entschieden, um nicht wie im Jahr 1987 die gesamte Bevölkerung zu befragen, was seinerzeit auf reichlich Widerspruch traf, und um Kosten einzusparen.

Bei dem Zensus wird nicht nur eine reine Volkszählung durchgeführt, sondern auch Informationen wie die Wohnraumsituation und der Bildungs- und Berufsstand der Bürgerinnen und Bürger erfasst - alles unter nach Statistikgesetz!

Die ermittelten Daten dienen der Politik des Bundes, der Länder und Kommunen, um Investitionen, Fördergelder und Maßnahmen der Infrastruktur zielgerichtet einsetzen zu können. Auch die Fördergelder der EU werden unter anderem nach diesen Angaben verteilt.

Für eine zuverlässige Planung ist eine regelmäßige Bestandaufnahme der Bevölkerungszahlen deshalb unerlässlich.

Info

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Internetseite:

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