Im Kreis Lippe gibt es eine große freilebende, herrenlose Katzenpopulation, die aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen entstanden ist.
Die Verordnung schützt Katzen. Sie verhindert eine weitere unkontrollierbare Vermehrung der verwilderten Katzen und das damit unweigerlich einhergehende Leiden der Tiere. In der stetig wachsenden Katzenpopulation verbreiten sich teils tödlich verlaufende Infektionskrankheiten, die das Leben und die Gesundheit der Katzen bedrohen, aber auch für die menschliche Gesundheit eine Gefahr darstellen können.
Durch den kontinuierlichen Zufluss von unkastrierten Hauskatzen, der die Fortpflanzungskette weiterhin aufrecht erhält, kommen die bereits bestehenden Kastrationsbemühungen privater Tierschutzvereine an ihre Grenzen.
Alle Katzen und Kater, die unkontrolliert freien Auslauf haben, müssen mit einem Alter von 5 Monaten kastriert, gekennzeichnet (Mikrochip oder Ohrtätowierung) und registriert werden.
Bereits kastrierte, aber nicht gekennzeichnete Tiere müssen im Nachhinein gekennzeichnet werden. Unkontrollierter Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen und Kater ist verboten.
Reine Wohnungskatzen ohne Freigang sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die komplette Katzenschutzverordnung finden Sie hier:
Werden Fundkatzen aufgegriffen, können Halterinnen und Halter von gekennzeichneten und registrierten Tieren ausfindig gemacht werden um die Tiere schnellstmöglich zurückbekommen.
Falls nicht unfruchtbar gemachte Tiere aufgegriffen werden, so ist dies durch die Besitzerinnen und Besitzer nachzuholen.
Aufgegriffene Katzen können auf Kosten der Halter behördlich unfruchtbar gemacht werden.
Da das Füttern von verwilderten, unkastrierten Katzen die unkontrollierbare Vermehrung ebenfalls fördert, können auch diese Tiere eingefangen, kastriert und als „Wildfang“ registriert werden.
Katzen werden mit 5 Monaten geschlechtsreif und können dann zweimal im Jahr bis zu sechs Jungtiere zur Welt bringen. Die Welpen sind ebenfalls mit 5 Monaten fortpflanzungsfähig - dementsprechend schnell wächst die verwilderte Katzenpopulation an. Anders als bei Wildtieren, regelt sich die Populationsdichte dieser Katzen jedoch nicht auf natürliche Art und Weise.
Das Thema Katzenschutz und die Katzenschutzverordnung wird im Veterinäramt des Kreises Lippe bearbeitet