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Informationen für Halterinnen und Halter von Katzen im Kreis Lippe

Wieso wurde die Katzenschutzverordnung im Kreis Lippe erlassen?

Im Kreis Lippe gibt es eine große freilebende, herrenlose Katzenpopulation, die aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen entstanden ist.
Die Verordnung schützt Katzen. Sie verhindert eine weitere unkontrollierbare Vermehrung der verwilderten Katzen und das damit unweigerlich einhergehende Leiden der Tiere. In der stetig wachsenden Katzenpopulation verbreiten sich teils tödlich verlaufende Infektionskrankheiten, die das Leben und die Gesundheit der Katzen bedrohen, aber auch für die menschliche Gesundheit eine Gefahr darstellen können.

Durch den kontinuierlichen Zufluss von unkastrierten Hauskatzen, der die Fortpflanzungskette weiterhin aufrecht erhält, kommen die bereits bestehenden Kastrationsbemühungen privater Tierschutzvereine an ihre Grenzen.

Wie profitiert meine Katze von der Katzenschutzverordnung?

Durch eine kleinere und stabilere Population verwilderter Katzen werden verletzungsträchtige Revierkämpfe reduziert und auch das Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten sinkt erheblich. Zudem streunen kastrierte Katzen weniger umher, was die Gefahr von Unfällen mindert. Auch das Markierungsverhalten von Katern wird weitgehend unterbunden.

Was bedeutet die Katzenschutzverordnung für
Katzenhalterinnen und -halter im Kreis Lippe?

Alle Katzen und Kater, die unkontrolliert freien Auslauf haben, müssen mit einem Alter von 5 Monaten kastriert, gekennzeichnet (Mikrochip oder Ohrtätowierung) und registriert werden.
Bereits kastrierte, aber nicht gekennzeichnete Tiere müssen im Nachhinein gekennzeichnet werden. Unkontrollierter Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen und Kater ist verboten.
Reine Wohnungskatzen ohne Freigang sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die komplette Katzenschutzverordnung finden Sie hier:

Wieso müssen alle Freigänger
gekennzeichnet und registriert werden?

Werden Fundkatzen aufgegriffen, können Halterinnen und Halter von gekennzeichneten und registrierten Tieren ausfindig gemacht werden um die Tiere schnellstmöglich zurückbekommen.
Falls nicht unfruchtbar gemachte Tiere aufgegriffen werden, so ist dies durch die Besitzerinnen und Besitzer nachzuholen.
Aufgegriffene Katzen können auf Kosten der Halter behördlich unfruchtbar gemacht werden.
Da das Füttern von verwilderten, unkastrierten Katzen die unkontrollierbare Vermehrung ebenfalls fördert, können auch diese Tiere eingefangen, kastriert und als „Wildfang“ registriert werden.

Katzen werden mit 5 Monaten geschlechtsreif und können dann zweimal im Jahr bis zu sechs Jungtiere zur Welt bringen. Die Welpen sind ebenfalls mit 5 Monaten fortpflanzungsfähig - dementsprechend schnell wächst die verwilderte Katzenpopulation an. Anders als bei Wildtieren, regelt sich die Populationsdichte dieser Katzen jedoch nicht auf natürliche Art und Weise.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Bei Fragen zur Kastration wenden Sie sich bitte an Ihre Tierarztpraxis.
Fundkatzen können weiterhin beim örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden.
Für allgemeine Fragen zur Verordnung oder die Meldung von Verstößen kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt Kreis Lippe.

Info

Das Thema Katzenschutz und die Katzenschutzverordnung wird im Veterinäramt des Kreises Lippe bearbeitet

Die Haustierregister FINDEFIX oder TASSO e.V. bieten eine kostenlose Registrierung Ihrer Tiere an.
Die Registrierung ist auch online möglich!

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