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Soziales und Integration

Im Bereich Soziales und Integration (Sozialamt) kümmern wir uns um verschiedene Aufgabenfelder zu den Themenschwerpunkten und einerseits und dem Aufgabenbereich andererseits.

Themenschwerpunkt Soziales

Im Themenschwerpunkt Soziales sind unter anderem die , der Bereich und die angesiedelt. Wir bieten Beratungen und finanzielle Hilfen in den verschiedensten Lebenslagen an, hierzu wenden Sie sich gern auch an die Mitarbeitenden des Bereichs Bildung und Teilhabe.

Der Kreis Lippe schafft Rahmenbedingungen für das Wohnen und Leben im Alter: In unserem Pflegestützpunkt können Sie beispielsweise die oder auch die erhalten. Außerdem übernehmen wir hier die und sind somit Ansprechstelle für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie auch für die Pflegeeinrichtungen selbst. 

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB XII wird im Bereich umgesetzt - weitere Informationen finden Sie dort.

Darüber hinaus setzen wir mit unserer und der auch Impulse, um die Angebote in diesen Themenfeldern strategisch weiterzuentwickeln.

Institutionelle Förderung

Der Kreis Lippe arbeitet seit vielen Jahren eng mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu-sammen. Die Verbände ergänzen bzw. erweitern das kommunale Angebot und werden im Rah-men der institutionellen Förderung finanziell durch den Kreis unterstützt.

Die unterschiedlichen Angebote der Wohlfahrtverbände und anderer Institutionen finden Sie auf der jeweiligen Seite des Wohlfahrtsverbands:

Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern.

Zu den Leistungen gehören finanzielle Unterstützungsleistungen für das Schulbedarfspaket, bei Ausflügen und Klassenfahrten, die Finanzierung der Mittagsverpflegung sowie die Unterstützung bei der Lernförderung und Schülerbeförderung.

Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe werden bis zum 18. Lebensjahr erbracht.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter anderem beim Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket": 030 22 19 11 009 sowie in der .

Weitere Stellen, bei denen Sie Informationen zu Bildung und Teilhabe erhalten:

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Hilfe zur Pflege

Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII haben Menschen, die pflegebedürftig sind und

  • nicht pflegeversichert sind oder
  • die Aufwendungen durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht decken können

und deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Pflege zu decken.

Beim Kreis Lippe werden die Anträge und Leistungen für Personen in häuslicher Pflege, die durch Angehörige oder einen Pflegedienst versorgt werden oder die in einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft leben, bearbeitet. Gleiches gilt für Personen in Kurzzeitpflege, Tagespflege, Verhinderungspflege und vollstationären Pflege in Pflegeheimen.

Auch für die Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor Heimaufnahme im Kreis Lippe hatten, ist die Kreisverwaltung verantwortlich. Die Anträge werden in der Regel von vollstationären Pflegeeinrichtungen gestellt.

Anspruch auf Pflegewohngeld haben Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, sofern ihr Einkommen und Vermögen zur Deckung der Investitionskosten nicht ausreicht. Weitere Informationen finden Sie in der .

Weitere Informationen zum Thema gibt es außerdem auf der Internetseite Heimfinder.NRW:

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

H. Neumann-Schlue
Teamleitung 502.2, Fachgebietsleitung
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Die Übersicht der Ansprechpersonen im Bereich Hilfe zur Pflege steht hier auch als PDF-Download zur Verfügung:

Hilfe zur häuslichen Pflege

Hilfe bei Pflege und Behinderung in Einrichtungen

Weitere Hilfen zur Pflege

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde bietet Ihnen Informationen zu Themen wie . Weitere Informationen finden Sie in der .

Sie möchten gerne Berufsbetreuer im Kreis Lippe werden? Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie in der Dienstleistung .

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Heimaufsicht und Schwerbehindertenangelegenheiten

Im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten können Sie den Grad der Behinderung feststellen lassen und sich bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen für einen behindertengerechten Arbeitsplatz beraten lassen.

Die Heimaufsicht setzt sich als sogenannte WTG-Behörde für die Interessen und den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen ein und führt regelmäßige Prüfungen durch. Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz, kurz WTG. Bei Beschwerden können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Weitere Informationen erhalten Sie in der . Die Ergebnisberichte über die geprüften Wohn- und Betreuungseinrichtungen finden Sie hier:

Außerdem werden alle zwei Jahre Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht veröffentlicht, diese finden Sie hier:

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Kontakt Heimaufsicht

Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW)

Die Ombudsperson ist eine unparteiische und unabhängige Ansprechperson für Angehörige und Nutzende von Pflege- und Betreuungsrichtungen.

Sie vermittelt bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Nutzenden und deren Angehörigen sowie den Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.

Praktische Beispiele für die Inanspruchnahme der Ombudsperson können beispielsweise sein:

  • Art und Weise der Pflege, Betreuung und der medizinischen Versorgung
  • Gestaltung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Sicherung der Selbstbestimmungsrechte und der Gleichbehandlung
  • Mitspracherecht bei der Gestaltung des Individualbereichs
  • Mitspracherecht bei der Belegung im Zwei-Bett-Zimmer
  • Gewährleistung sonstiger Informations-, Mitbestimmungs-, Mitsprache- und Beratungsrechte
  • Vertragsangelegenheiten
  • Verwaltung und Abrechnung der Barbeträge
  • Verlust von Wertgegenständen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche, Reinigung etc.)
  • Verpflegung, Menüplan


Die ehrenamtliche Ombudsperson stellt eine niedrigschwellige Hilfe für die Betroffen dar und agiert auf deren Anfrage beziehungsweise bei Beauftragung unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Sie arbeitet vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (Heimaufsicht) zusammen, ist dieser oder den Einrichtungen gegenüber jedoch nicht weisungsbefugt.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres berichtet die Ombudsperson der WTG-Behörde zur besseren Abstimmung über ihre Tätigkeit.

Seit dem 01.01.2024 ist Wolfgang Glauer Ombudsperson im Kreis Lippe. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Wolfgang Glauer

Ombudsperson des Kreises Lippe

Telefon: 05208 84 06
E-Mail senden

Wolfgang Glauer stellvertretender Seniorenbeauftragter

Kontakt Schwerbehindertenangelegenheiten

Telefon: 05231 62 77 555
Fax: 05231 63011-8478
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Betreuungs- und Entlastungsangebote für pflegebedürftige Menschen sowie Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Weitere Informationen zu Betreuungs- und Entlastungsangeboten für pflegebedürftige Menschen gibt es in der .

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf

Weitere Informationen zur Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf gibt es in der .

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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