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Örtliche Rechnungsprüfung

Die interne Revision des Kreises Lippe wird auch als örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Die gesetzlichen Aufgaben ergeben sich aus § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem 10. Teil (Rechnungsprüfung) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Rechnungsprüfung ist Kontrollinstrument des Kreistages und diesem unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit unterstellt. Sie ist bei Erfüllung der ihr zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Wir prüfen und beraten Dienststellen der Kreisverwaltung:

• Prüfung von Jahresabschlüssen einschließlich der Anhänge und Lageberichte,
• Prüfung, ob bei den Einnahmen und Ausgaben nach den Vorschriften verfahren wird,
• Prüfung von DV-Programmen im Rahmen der Finanzbuchhaltung,
• wirtschaftliches und zweckmäßiges Handeln der Verwaltung,
• Prüfung der Beteiligung des Kreises bei Gesellschaften oder Vereinigungen des privaten Rechts,
• Prüfung der Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen,
• Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems,
• Prüfung von anderen Kommunen und privaten Einrichtungen gemäß Auftrag des Kreistags.

Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis Lippe auch die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Lage wahr.

Korruptionsvorbeugung

Neben dem gesetzlichen Prüfauftrag prüfen wir auch, ob und welche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung umgesetzt wurden.

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) verpflichtet auch den Kreis Lippe zu bestimmten Vorbeugemaßnahmen der Korruptionsbekämpfung. Hierzu gehören unter anderem die Festlegung von korruptionsgefährdeten Bereichen, das Vier-Augen-Prinzip, die Stellenrotation und vieles mehr.

Wir nehmen hierbei koordinierende Aufgaben wahr und beraten intern über Möglichkeiten zur Korruptionsprävention und Aufdeckung von Verfehlungen.

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