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Der Bereich Landschaft und Naturhaushalt
als Untere Naturschutzbehörde

Lippe zeichnet sich durch seine hohe naturräumliche und landschaftliche Vielfalt aus. Die Hauptaufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist die Bewahrung und Förderung dieser Vielfalt, insbesondere hinsichtlich der Funktion der Natur als Lebensraum für Mensch und Tier und als Ort der Erholung. Neben den beiden Biologischen Stationen, die auf dem Kreisgebiet tätig sind, ist sie die erste Ansprechperson zum Thema Naturschutz in Lippe.

Die Amtlichen Bekanntmachungen der Unteren Naturschutzbehörde finden Sie hier:

Die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde setzt sich aus diversen Aufgabenbereichen zusammen. Weitere Informationen dazu im Überblick:

Artenschutz

Rotmilan-Küken im Nest (2)

Artenschutz bedeutet die Erhaltung von Arten in ihrem angestammten Lebensraum. Dies ist seit längerem ein weltweites Ziel, was zahlreiche Abkommen, Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema dokumentieren. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten. Daher hat der Artenschutz auch in Genehmigungsverfahren an Bedeutung gewonnen.

Wer geschützte Wirbeltiere halten will, muss dies der unteren Naturschutzbehörde sofort melden. Meldepflichtig sind auch Änderungen wie Umzug des Halters sowie der Kauf, Verkauf und Tod der Tiere. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der .

Zum Schutz von Brutstätten dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Um die Pflanzenwelt zu schützen, dürfen Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen sowie Straßen- und Wegränder nicht vernichtet werden. Auch das Aufbringen chemischer Mittel ist auf diesen Flächen nicht zulässig.

Wer sonst wildlebende Tiere (beispielsweise Damwild) ganz oder teilweise im Freien hält, muss für dieses Tiergehege eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Das gilt auch für Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen. Weitere Informationen dazu gibt es in der .

Adler der Adlerwarte Berlebeck

Es besteht eine enge Kooperation mit der Adlerwarte in Berlebeck. Die Adlerwarte nimmt im Auftrag des Kreises verletzte Wildvögel in Pflege. Weitere Informationen zur Adlerwarte Berlebeck:

Aktueller Hinweis: Salamanderpest stoppen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass in einigen Bereichen in Nordrhein-Westfalen viele Feuersalamander an der sogenannten Salamanderpest, einer Pilzerkrankung, sterben. Deshalb die Bitte an Wanderer, Spaziergänger sowie Besucher von Naturschutzgebieten in Lippe: Da die Pilzsporen an Schuhen oder auch an Fahrrad- und Autoreifen haften, können sie hierdurch in andere Gebiete verschleppt werden und auch dort ein Massensterben verursachen.

Lassen Sie daher vor erneuter Benutzung hier oder in anderen Wäldern, Parks oder an Bachläufen und Teichen ihre Schuhe oder Reifen vollständig trocknen und entfernen Sie anhaftenden Boden und Laub.  Benutzen Sie vor dem Besuch dieser Gebiete zusätzlich Desinfektionsmittel oder begehen Sie Desinfektionsmatten, sofern diese am Eingang zu den Bereichen angeboten werden.

Weitere Informationen zur Salamanderpest finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz: Zur Seite des Bundesamts für Naturschutz.

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Ehrenamtliche Naturschutzarbeit

Ehrenamtliche Naturschutzarbeit bedeutet Beratung, Vermittlung von Naturschutzgedanken und praktische Arbeit. Die Untere Naturschutzbehörde unterstützt dieses Engagement und fördert im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konkrete Maßnahmen der Naturschutzverbände und Einzelpersonen vor Ort.

Sie sind bereits engagierter Naturschützer oder möchten Projekte in dem Bereich realisieren? Dann sprechen Sie uns an. Der Kreis Lippe gewährt auf Antrag Zuwendungen für ehrenamtliche Naturschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Ergänzung und Pflege von Obstwiesen, Pflege und Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen, Einzelbäumen, Kopfweiden, Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden, Anlage von Blühwiesen oder die Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dienstleistung , dort finden Sie auch den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen.

Dabei und bei anderen wichtigen Aufgaben werden wir vom Naturschutzbeirat beraten, ein zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft gebildetes Gremium mit ehrenamtlichen Vertretern unterschiedlichster Interessengruppen. Der Naturschutzbeirat kann auch Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Gesetzlich vorgesehen ist seine Mitwirkung zum Beispiel bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, bei Aufstellung der Landschaftspläne oder bei landschaftsrechtlichen Befreiungen. Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertretenden und setzt sich aus Vertretenden der Natur- und Umweltschutzverbände und der Verbände der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Waldbauern, Imker, des Gartenbaus und des Sports zusammen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Kreistag auf Vorschlag der Verbände gewählt.

Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind öffentlich.

Mitglieder des Beirates der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Lippe.

Wir wollen den Naturschutzgedanken vor Ort vermitteln und bestellen deshalb Naturschutzbeauftragte, die als Mittler zwischen Bürger und Verwaltung unsere Arbeit unterstützen.

41 ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bilden die Naturschutzwacht des Kreises Lippe. Ein wichtiger Aspekt der ehrenamtlichen Arbeit ist auch, die Entwicklung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt zu beobachten, was wiederum eine wichtige Grundlage der Naturschutzarbeit ist. Übersichtskarte der Naturschutzwachtbezirke im Kreis Lippe

Im ehrenamtlichen Naturschutz sind viele Partner wichtig. Dazu gehören unter anderem:

Ihre Ansprechperson in der Kreisverwaltung

Eingriffe in Natur und Landschaft

Für die Natur oder das Landschaftsbild nachteilige Veränderungen der Erdoberfläche stellen sogenannte „Eingriffe in Natur und Landschaft“ dar. Insbesondere Bauvorhaben wie der Straßenbau, die Errichtung von privaten und gewerblichen Bauten oder die Verlegung von Leitungen zählen dazu. Auch andere Veränderungen wie Abgrabungen, Anschüttungen, Heckenbeseitigungen und die Umwandlung von Wald sind Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. In diesen Fällen wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt und hat gegebenenfalls über Befreiungen oder Genehmigungen zu entscheiden.

Diese nachteiligen Veränderungen können in der Regel durch ausgewählte Maßnahmen „kompensiert“ werden. Diese Kompensationsmaßnahmen können die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens ausgleichen und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten. Beispiele für Kompensationsmaßnahmen sind der Rückbau von bestehenden Bauwerken oder anderer versiegelter Flächen, die Anlage von Hecken, Gehölzen und Streuobstwiesen, die Renaturierung von Gewässern oder die Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen.

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Landschaftsplanung

Schild Naturschutzgebiet

Wer in Lippe unterwegs ist, wird an vielen Stellen durch grüne „Verkehrsschilder“ auf Naturschutzgebiete hingewiesen, die gleichzeitig die Aushängeschilder der unteren Naturschutzbehörde in der Landschaft sind. Die Verwaltung und Entwicklung dieser Schutzgebiete bildet das Grundgerüst für den Erhalt bedeutsamer Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Neben unseren beiden größten Naturschutzgebieten, dem Schwalenberger Wald und dem Hauptkamm des Teutoburger Waldes, gibt es in jeder Kommune Lippes in kleinen Naturschutzgebieten vieles zu entdecken. Im Landschaftsplan werden die besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft im öffentlichen Interesse festgesetzt.

Als besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft sind neben Naturschutzgebieten in den weitere Schutzgebietskategorien zu finden:

  • Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmale

Die Landschaftsplanung ist die einzige eigenständige, hoheitliche Planung des Kreises. Das gesamte Gebiet des Kreises ist in Form von 14 Landschaftsplänen beplant. In diesen Plänen ist für die Allgemeinheit festgeschrieben, welche naturschutzfachlichen Ziele auf dem Gebiet des Kreises verfolgt und mit welchen Instrumenten sie geschützt werden. Beispielsweise erfolgt die rechtliche Ausweisung von Naturschutzgebieten auf diesem Weg.

Neben der Abgrenzung der einzelnen Schutzgebiete werden in den Plänen Verbote und Gebote aufgeführt, Nutzungs- und Betretungsrechte definiert und bestimmte Entwicklungsziele und Maßnahmen genannt, die allesamt den Charakter dieses Gebietes bewahren oder verbessern. Darüber sind Landschaftspläne auch eine Dokumentation der besonderen Schutzwürdigkeit und der Geschichte der jeweiligen Gebiete. Sie stellen also den verschriftlichten und kartografischen Ausdruck der naturschutzfachlichen Gesamtstrategie Lippes dar.

Grundlage der Landschaftsplanung ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Bestandteile des Naturhaushaltes (Boden, Klima, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt und so weiter) und der tatsächlichen Flächennutzung. Dies erfolgt durch Luftbildauswertung detaillierter Geländeaufnahmen und das Abfragen von Informationen der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und weiterer. Auch die Ziele und Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung, der Bauleitplanung sowie planerische Festsetzungen anderer Fachplanungen sind zu berücksichtigen.

Landschaftspläne

Die Kartenwerke der Landschaftspläne beziehungsweise die einzelnen Schutzgebiete können im Geoportal des Kreises eingesehen werden: 

Die Landschaftspläne gibt es außerdem hier als PDF-Download:

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Schutzgebiete

Wer in Lippe unterwegs ist, wird an vielen Stellen durch grüne „Verkehrsschilder“ auf Naturschutzgebiete hingewiesen, die gleichzeitig die Aushängeschilder der unteren Naturschutzbehörde in der Landschaft sind. Die Verwaltung und Entwicklung dieser Schutzgebiete bildet das Grundgerüst für den Erhalt bedeutsamer Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Neben unseren beiden größten Naturschutzgebieten, dem Schwalenberger Wald und dem Hauptkamm des Teutoburger Waldes, gibt es in jeder Kommune Lippes in kleinen Naturschutzgebieten vieles zu entdecken. Im Landschaftsplan werden die besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft im öffentlichen Interesse festgesetzt.

Als besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft sind neben Naturschutzgebieten in den Landschaftsplänen des Kreises Lippe weitere Schutzgebietskategorien zu finden:

  • Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmale

Für jedes Gebiet ist es notwendig, den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die notwendigen Ge-und Verbote zu benennen, die das Gebiet sichern sollen. Über die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinaus gibt es weitere Gebiete und Landschaftselemente, die gesetzlich geschützt sind.

Die Kartenwerke der Landschaftspläne beziehungsweise die einzelnen Schutzgebiete können nachfolgend im Geoportal des Kreises eingesehen werden:

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Sport in der freien Landschaft: Reiten und Kanufahren

Auch beim Sport in der freien Landschaft gibt es für manche Bereiche Vorgaben und Gesetze zum Schutz der Natur, die eingehalten werden müssen. Dies gilt insbesondere für das und für das . Hier finden Sie weitere Informationen dazu. 

Reiten in Lippe

Der Kreis Lippe bietet eine Vielzahl an wunderschönen .

Für ein ungetrübtes Reiterlebnis beachten Sie bitte folgende allgemeine Hinweise:

Im Kreis Lippe dürfen Sie in der freien Landschaft auf allen Straßen und Wegen reiten. Im Wald ist das Reiten auf sämtlichen befestigten und naturfesten Wegen, die mit einem Auto befahren werden können, gestattet und zusätzlich auf den ausgewiesenen Reitwegen.

In vielen Bereichen im Kreis Lippe sind zusätzlich Reitwegenetze vorhanden, die durch den Kreis Lippe unterhalten werden (Stadtwald Lemgo, Hiddeser Bent, Leistruper Wald,…)

Eine Übersicht der Reitwege finden Sie hier:


An den folgenden touristischen Zielen ist das Reiten nicht gestattet:

  • Hermannsdenkmal
  • Externsteine
  • Donoper Teich

Reiten in Bad Salzuflen

In Bad Salzuflen ist das Reiten im Bereich des Stadtwaldes ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Die Reitwege sind durch das abgebildete
Verkehrszeichen markiert.

Die entsprechende Regelung finden Sie bei den amtlichen Bekanntmachungen der Unteren Naturschutzbehörde unter dem Punkt "Bekanntmachungen zur Reitregelung im Kreis Lippe":

Die Kennzeichnung von Reitpferden und die Reitabgabe:

Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das nur, wenn beidseitig gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette befestigt ist.

Das Reitkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird.

Das Reiten auf öffentlichen Straßen und Wegen ohne Reitkennzeichen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es wird zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen und Reithöfen unterschieden: Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft zu halten und zu vermieten.

Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.

Das Reitkennzeichen kann gebührenpflichtig im BürgerService des Kreises Lippe beantragt werden, weitere Informationen dazu erhalten Sie in der .

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Kanufahren in Lippe

Was mit Blick auf das Kanufahren auf lippischen Gewässern zu beachten ist, erfahren Sie in der . Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung finden Sie hier:

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Vertragsnaturschutz

Ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele in Lippe ist der Vertragsnaturschutz. In Form des sogenannten Kulturlandschaftsprogramms bietet der Kreis Lippe seit 1996 Bewirtschaftungsverträge an. Hierbei handelt es sich um ein Angebot an die Lippische Landwirtschaft zur Umsetzung der Landschaftsplanung und Realisierung der Biodiversitätsstrategie.

Für den Verzicht auf Düngung, Biozide, eine eingeschränkte Beweidungsdichte oder einem späteren Mahdtermin werden den Landwirten Ausgleichszahlungen angeboten. Für Verträge auf Grünland besteht eine Gebietskulisse, die vor allem die sogenannten Flora-Fauna-Habitate, kurz FFH, und Naturschutzgebiete sowie Flächen zur Biotopvernetzung umfasst.

Die Kulisse können Sie unter folgendem Link dem Geoportal entnehmen: Kartenanwendung Kulisse Vertragsnaturschutz.

Seit 2019 werden auch Pakete auf Ackerflächen angeboten. Hierdurch soll die noch vorhandene, früher so typische, Ackerbegleitflora erhalten und gefördert sowie Lebens- und Bruträume für Vögel und Insekten geschaffen werden. Die Pakete zur Ackerextensivierung werden kreisweit angeboten.

Das Kulturlandschaftsprogramm hat sich mit einem langjährigen Bestand von rund 1600 Hektar fest etabliert. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der Europäischen Union, des Landes NRW sowie vom Kreis Lippe.

Zum Erhalt der Schutzgebiete arbeiten wir eng mit weiteren Partnern zusammen, das sind unter anderem:

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Alle Ansprechpartner im Überblick

Alle Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde

Öffnungszeiten

Montag9:30 bis 12 Uhr13:30 bis 16 Uhr
Dienstag9:30 bis 12 Uhr13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch9:30 bis 12 Uhr13:30 bis 16 Uhr
Donnerstag9:30 bis 12 Uhr13:30 bis 16 Uhr
Freitag9:30 bis 12 Uhr

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