Abwasser, das bestimmte Stoffe (meist aus Gewerbe oder Industrie) beinhaltet, darf nicht ohne weiteres in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Eventuell ist eine Abwasserbehandlung vor dem Einleiten in die Kanalisation notwendig. Hier erfahren Sie mehr.
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Viele Industrie- und Gewerbetriebe verwenden im Gegensatz zu normalen Haushalten eine Vielzahl von Stoffen, die in einer kommunalen Kläranlage nicht oder nicht ausreichend abgebaut werden können.
Durch diese Stoff können Schäden in den Gewässern und bei den darin lebenden Tieren und Pflanzen entstehen. Neben dem ökologischen Schaden kann auch die Trinkwasserversorgung oder die sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm zur Verbesserung der Bodenqualität gefährdet sein.
Je nach Herkunftsbereich und Branche sind spezielle Anforderungen im Bereich der Produktion, der Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie beim Einsatz von Hilfs- und Betriebsstoffen zu erfüllen.
Abwasser bestimmter Herkunft dürfen Sie nur mit einer entsprechenden Erlaubnis in die öffentliche Kanalisation einleiten.
Teilweise muss das Abwasser vor Abgabe in den Kanal vorbehandelt werden. Für den Bau und Betrieb einer entsprechenden Abwasserbehandlungsanlage benötigen Sie ebenfalls eine Erlaubnis.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Anforderungen nach dem Stand der Technik an die Indirekteinleitung müssen erfüllt werden.
Die Art und der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von Abwasserherkunft und –menge.
Vereinbaren Sie auf jeden Fall vor einer Antragsstellung ein Beratungsgespräch mit uns.
Nach Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag und erteilen nach Abschluss der Prüfung die Erlaubnis zur Indirekteinleitung.
Falls Sie ebenfalls eine Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage benötigen, erteilen wir diese gleichzeitig mit der Erlaubnis zur Indirekteinleitung des Abwassers.
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