Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Sondertransporte, also alles, was zu groß, zu schwer oder zu groß und zu schwer ist, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, damit sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Erfahren Sie mehr über Großraum- und Schwertransporte.

Kurzbeschreibung

  • bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Für Transporte, bei denen die Abmessungen und/oder Gewichte die allgemein nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zugelassenen Grenzwerte überschreiten, ist ein besonderes Genehmigungsverfahren notwendig.

Zweck des Verfahrens ist es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs während des Transports zu gewährleisten. Außerdem soll der Transport möglichst unproblematisch und gefahrlos durchgeführt werden können. Das kann durch Auflagen und Bedingungen sowie eventuell der Festlegung eines speziellen Fahrweges erreicht werden.

Wissenswertes
Angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen Industriezweigen ist der Einsatz von Großgeräten und -maschinenanlagen notwendig, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Eine Überführung dieser Großgeräte und -maschinenanlagen ist auf öffentlichen Straßen häufig nur unter Überschreitung der zulässigen Abmessungen und Gewichte möglich.

In Lippe werden pro Jahr ungefähr 800 genehmigungspflichtige Großraum-/Schwertransporte durchgeführt. Hinzu kommen noch eine Fülle von Fahrten, die Unternehmen im Rahmen von sogenannten Dauergenehmigungen in unbegrenzter Anzahl durchführen dürfen sowie Militärtransporte. Je nach Umfang der Abweichungen muss beispielsweise ein bestimmter Fahrweg festgelegt, die Fahrzeit etwa auf die Nachstunden begrenzt und die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorgeschrieben werden.


Auch wenn alle Beteiligten um die Eilbedürftigkeit wissen und die Anhörung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel erfolgt, kann das Verfahren je nach Länge der zurückzulegenden Wegstrecke schon einmal mehrere Tage dauern.

Voraussetzungen

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Erforderliche Unterlagen

  • RGST 2013-Formular “Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten“
    Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

Je nach Antrag können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

Verfahrensablauf

Tipp:

Sie können den Antrag auch über die kostenlose Internetanwendung VEMAGS (Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte) stellen.
Hier erfolgt Antragstellung, Anhörverfahren und Bescheiderteilung online.

Weitere Informationen zur Nutzung erhalten Sie auf den VEMAGS-Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie können aber nach wie vor den Antrag auch per Telefax stellen.
Die Vorteile der online-Antragstellung mit dem Wegfall von Medienbrüchen und dem Nacherfassungsbedarf von Daten durch die Verfahrensbeteiligten, die Unterstützung bei der Vorgangsverwaltung sowie die Transparenz lassen sich jedoch nur mit VEMAGS erzielen.

Vor Erteilung der Genehmigung bitten wir die Kreise und kreisfreien Städte, deren Bezirk durchfahren wird, die Straßenbaulastträger, die Polizei und die Deutsche Bahn um Stellungnahme zum Transport.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.