Eine Neuzulassung für Kraftfahrzeuge, die bisher im Ausland, bei der NATO oder der Bundeswehr zugelassen waren.
Ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuvor im Ausland, bei der Bundeswehr oder bei der NATO registriert war, soll erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Wissenswertes
Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen
Vor einer Zulassung prüfen wir, ob Sie Kraftfahrzeugsteuern oder Gebühren aus zulassungsrechtlichen Vorgängen schulden. Werden Rückstände festgestellt, erfolgt keine Zulassung. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, müssen Sie sich damit einverstanden erklären, dass wir dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt geben. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.
Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige
Eine Fahrzeugzulassung auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn beide Sorgeberechtigten der Zulassung schriftlich zustimmen und sich schriftlich bereit erklären, die Kosten für das Fahrzeug zu übernehmen. Die Sorgeberechtigten dürfen deshalb keine zulassungsrelevanten Steuer- oder Gebührenrückstände haben. Neben dem Ausweis des Minderjährigen sind auch die Personalausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Soll die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich, die von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein muss. Ist nur eine Person sorgeberechtigt, muss das ebenfalls nachgewiesen werden.
Für alle Fahrzeuge
zusätzlich für Fahrzeuge aus dem Ausland
zusätzlich für Fahrzeuge, die bisher bei ausländischen Truppen zugelassen waren
zusätzlich für Fahrzeuge, die bisher bei der Bundeswehr zugelassen waren
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
In der Regel direkt im Termin.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: