Vollstreckungskosten sind vermeidbar. Erfahren Sie mehr darüber, wann wir vollstrecken und was Sie vorher dagegen tun können.
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Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, erfolgt in der Regel die Vollstreckung.
Sie kann bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erbracht werden, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändung (Drittschuldnererklärung).
Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18
Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00
Kassenzeichen, Vollstreckungsbescheid.
Bringen Sie bitte unbedingt die Unterlagen mit, zu denen Sie Fragen haben.
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