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Vollstreckung von fälligen Zahlungen an den Kreis Lippe

Vollstreckung

Vollstreckungskosten sind vermeidbar. Erfahren Sie mehr darüber, wann wir vollstrecken und was Sie vorher dagegen tun können.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, erfolgt in der Regel die Vollstreckung.

Sie kann bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erbracht werden, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändung (Drittschuldnererklärung).

Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).

Bankverbindungen Kreis Lippe

Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN DE23 4765 0130 0000 0000 18

Sparkasse Lemgo
IBAN DE20 4825 0110 0000 0010 73

Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold e.G.
IBAN DE59 4726 0121 1066 8880 00

Erforderliche Unterlagen

Kassenzeichen, Vollstreckungsbescheid.

Bringen Sie bitte unbedingt die Unterlagen mit, zu denen Sie Fragen haben.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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