Aus einem Grundstück sollen 2 werden, um beispielsweise einen neuen Bauplatz zu erhalten - informieren Sie sich über die Teilungsvermessung.
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Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen (beispielsweise Bauplätze).
Eine Sonderung ist ein Unterfall einer Teilungsvermessung, bei der auf die örtliche Untersuchung der bestehenden Grenzen verzichtet wird. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei einer Sonderung die neue Grenze nur geradlinig zwischen 2 bereits im Kataster vorhandenen Grenzpunkten gezogen werden.
Bei bebauten Grundstücken ist eine vorherige Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. In diesen Fällen muss ein Lageplan vorgelegt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Lageplan zur Teilungsgenehmigung nur vom Katasteramt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) angefertigt werden.
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