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Störungsmeldung Verkehrseinrichtung

Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen

Haben Sie an einer Kreisstraße beschädigte Verkehrsschilder, fehlende Leitpfosten oder ähnliche Störungen bemerkt?

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wir sind zuständig für Verkehrseinrichtungen an Kreisstraßen.

Wenn ein Verkehrszeichen, Verkehrsschild oder eine Verkehrsleiteinrichtung beschädigt ist, oder ein sonstiger Schaden an einer Verkehrseinrichtung oder Fahrbahn vorliegt, melden Sie uns dies bitte. Wir werden umgehend für eine Reparatur sorgen. Eine möglichst genaue Angabe des Standortes (Straßenbezeichnung, Hausnummer, Straßenseite, Fahrtrichtung) und der Störung ist erforderlich.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte machen Sie folgende Angaben:

  • Was ist defekt (Schild, Ampel, Beleuchtung, Fahrbahnmarkierung)?
  • Beschreibung des Schadens
  • Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (Schild verdeckt, Fahrbahn blockiert,...)?
  • Genaue Ortsangabe (Stationszeichen, Straße, Hausnummer, markante Punkte)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden (für eventuelle Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden)
  • Wenn der Schaden durch jemand anderen verursacht wurde:
    sachdienliche Hinweise angeben (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen)
  • Wurde die Polizei benachrichtigt?

Hinweise/Besonderheiten

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

Ausnahmen für die Zuständigkeit:

  • Bundesautobahnen (BAB) --> Autobahnamt Hamm (https://www.autobahn.de/westfalen/niederlassungssitz-hamm)
  • Bundes- und Landesstraßen --> Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/)
  • Für die Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Detmold ist in der Regel die Stadt Detmold der zuständige Straßenbaulastträger
  • Für alle kommunalen Straßen, die keine überörtlichen Straßen (Bundes-,Landes-, Kreisstraßen) sind, ist die jeweilige Kommune zuständig

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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