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Sondernutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus

Sondernutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus

Generell ist für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Kreisstraßen erteilt der Kreis Lippe die Sondernutzungserlaubnisse.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Jede Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Für Kreisstraßen erteilt der Kreis Lippe die Sondernutzungserlaubnisse.

Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.

Sondernutzungen in diesem Sinne sind beispielsweise das Anlegen von Zufahrten an freier Strecke außerhalb von Ortschaften, die Errichtung von nichtamtlichen Werbe- und Hinweisschildern, Bauzäunen, Gerüsten, Containern sowie Warenauslagen, Außenbestuhlung.

Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Lippe).

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag,
  • Übersichtsplan,
  • Lageplan,
  • eventuell nötige Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften.

Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend genau beschreiben.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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