Haben sich Ihre Daten geändert? Haben Sie einen neuen Namen oder eine neue Anschrift? So können Sie die Zulassungsbescheinigung II ändern lassen.
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Seit der EU-Harmonisierung 2005 ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) der Nachfolger des Fahrzeugbriefes. Sie dient der Eigentumssicherung und weist den Inhaber in Bezug auf das Fahrzeug als Verfügungsberechtigten aus.
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen (ZB I und II). Privatpersonen können diese Änderung auch in der Bürgerberatung beantragen. Für Gewerbetreibende/Firmeninhaber ist dies nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich. Haben Sie ein finanziertes Fahrzeug, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vor der Änderung bei der Bank oder dem Autohaus angefordert werden.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
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