Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Zulassungsbescheinigung Teil II neu erhalten nach Änderung von Namen oder Anschrift

Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

Haben sich Ihre Daten geändert? Haben Sie einen neuen Namen oder eine neue Anschrift? So können Sie die Zulassungsbescheinigung II ändern lassen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Seit der EU-Harmonisierung 2005 ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) der Nachfolger des Fahrzeugbriefes. Sie dient der Eigentumssicherung und weist den Inhaber in Bezug auf das Fahrzeug als Verfügungsberechtigten aus.

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen (ZB I und II). Privatpersonen können diese Änderung auch in der Bürgerberatung beantragen. Für Gewerbetreibende/Firmeninhaber ist dies nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich. Haben Sie ein finanziertes Fahrzeug, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vor der Änderung bei der Bank oder dem Autohaus angefordert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Bei Firmen:
    Gewerbeummeldung oder geänderter Handelsregisterauszug
    bei Einzelfirma zusätzlich:
    Personalausweis/Pass des Inhabers
  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis des/der Bevollmächtigten

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.