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Führerschein ab 17 Jahre

Führerschein Ausstellung ab 17 Jahre

Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

17-jährige, die die Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführende eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
  • Kenntnis von Erster Hilfe

für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

Erforderliche Unterlagen

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Antragsunterlagen
    (bei der Fahrschule erhältlich und unter Formulare verlinkt)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
  • eventuell Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
    (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • von den Erziehungsberechtigten:
    • Kopie des Personalausweises
    • Zustimmungserklärung
  • von jeder Begleitperson:
    • Kopie Personalausweis und Führerschein
    • Einverständniserklärung

Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Wir haben die Datei für Sie auch unter Formulare verlinkt.

Formulare

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.

Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 -3 Wochen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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