Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
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17-jährige, die die Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführende eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Wir haben die Datei für Sie auch unter Formulare verlinkt.
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.
Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.
ungefähr 2 -3 Wochen.
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