Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbstständig machen? Dann brauchen Sie ausreichende Kenntnisse über Hygienestandards. Hier erhalten Sie Informationen.
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Viele ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher verbietet das Infektionsschutzgesetz Menschen, die an gewissen ansteckenden Krankheiten leiden, bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Bei der Umsetzung der Regelung ist die eigenverantwortliche Mitwirkung der Personen sehr wichtig.
Für die folgenden Tätigkeiten ist eine vorherige Belehrung und Bescheinigung nötig, wenn die Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt wird:
Diese Regelung gilt sowohl für Beschäftigte als auch für selbstständig Tätige. Auch wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, kann eine entsprechende „gewerbsmäßige“ Tätigkeit vorliegen.
Wenn Sie solche Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben wollen, müssen Sie über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflichten informiert sein. Deshalb müssen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit entsprechend belehrt werden. Die Belehrung vermittelt in der Regel auch Grundsätze der Infektionshygiene für den Umgang mit Lebensmitteln.
Sie müssen bestätigen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bestehen.
Über die Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Diese Bescheinigung vom Gesundheitsamt müssen Sie nur einmal vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit einholen.
Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet.
Alle 2 Jahre muss eine Nachschulung erfolgen. Dafür ist der jeweilige Arbeitgeber zuständig.
Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis nach dem ehemaligen Bundesseuchengesetz verfügen, benötigen Sie keine weitere Bescheinigung. Die alten Zeugnisse behalten ihre Gültigkeit.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer einer Online-Schulung müssen vor dem Termin eine schriftliche Einwilligung per E-Mail an ifsg(at)tz-glehn.de senden.
Einen Vordruck finden Sie unter Formulare verlinkt.
Die Erstbelehrung wird im Rahmen einer Online-Schulung durchgeführt. Es finden keine Präsenzschulungen mehr statt.
Wir haben das Technologiezentrum Glehn (TZG) in Korschenbroich, eine Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss, mit der Durchführung der Online-Schulungen beauftragt.
Sie benötigen für die Online-Schulung einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung.
Online-Verfahren
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