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Baugenehmigung erhalten im einfachen Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Das einfache Baugenehmigungsverfahren - hier können Sie sich informieren, was das bedeutet und wie es funktioniert

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung für

  • die Errichtung,
  • die Änderung (beispielsweise einen Umbau) oder
  • die Nutzungsänderung (beispielsweise die Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung)

von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

Für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, wie beispielsweise Garagen und überdachte Stellplätze bis 1.000 m² Nutzfläche, Einfriedungen oder Werbeanlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind, wird das sogenannte einfache Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.

Das bedeutet, dass wir lediglich prüfen, ob das Bauvorhaben mit wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich dabei in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandsflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.

Für große Sonderbauten, also Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, kann dieses vereinfachte Verfahren nicht durchgeführt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören zum Beispiel große Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe und einige mehr.

Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen keine Baugenehmigung. Auch Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans benötigen keine Baugenehmigung, wenn für diese eine sogenannte Genehmigungsfreistellung bei der jeweiligen Kommune durchgeführt wird.

Für die Erstellung Ihres Bauantrags benötigen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie entsprechende bauvorlageberechtigte Büros in Ihrer Nähe finden.

Die amtlichen Vordrucke, die Sie benötigen, finden Sie unter Formulare verlinkt.


Gerne beraten wir Sie zum Thema Baugenehmigungen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie ausschließlich die amtlichen Vordrucke. Diese sind bei Formulare für Sie hinterlegt.

Reichen Sie diese Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:

  • Bauantrag auf amtlichem Vordruck
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Beglaubigter Auszug aus der Flurkarte
    nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches;
    der Auszug ist nicht erforderlich bei Vorlage eines amtlichen Lageplanes
  • Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1 : 5.000
    (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)
  • Lageplan / amtlicher Lageplan
    (Anforderungen an Planerstellerin oder Planersteller sind zu beachten)
  • Bauzeichnungen
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der bebauten Fläche
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277, Teil 1 Ausgabe 1987
  • Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten
  • Erhebung Baustatistik (externer Link zu Bautätigkeitsstatistik online)
  • Angaben zum Artenschutz nach § 44 Bundes-Naturschutzgesetz)
  • eventuell begründeter Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag

Für Sonderbauten, die nicht in § 50 BauO NRW 2018 aufgeführt sind, zusätzlich:

  • für gewerbliche oder landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe:
    • Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • für besondere Vorhaben:
    zusätzliche Angaben und Bauvorlagen

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für Baugenehmigungen selbst zuständig.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag und beteiligen gegebenenfalls noch andere Behörden. Sie erhalten normalerweise spätestens nach 6 Wochen eine schriftliche Baugenehmigung von uns. Erst dann dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 6 - 12 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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