Was eine Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt ist, wofür Sie sie brauchen und wie Sie sie abgeben können, erfahren Sie hier.
Ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird.
Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke abgeben, zum Beispiel für:
Mit dieser Verpflichtungserklärung, die für 5 Jahre gilt, verpflichten Sie sich, alle Kosten für den Lebensunterhalt zu übernehmen.
Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel dem Sozialamt) aufgewendet werden.
Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Um welche Kosten geht es?
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
Hinweis:
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden:
Vom Verpflichtungsgeber:
Von der eingeladenen Person:
zusätzlich je nach Aufenthaltszweck: beispielsweise
Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig.
Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Alle Unterlagen müssen vollständig in Kopie beim Ausländeramt vorliegen. Nach einer Vorprüfung erhalten Sie einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung.
Die einladende Person muss persönlich vorsprechen. In engen Ausnahmefällen kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch der Ehepartner ohne eigenes Einkommen die Verpflichtungserklärung abgeben.
Sie erhalten von uns das Original der Verpflichtungserklärung und leiten es an die eingeladene Person weiter. Diese legt im Rahmen des Visumsantrags das Original der zuständigen Auslandsvertretung (zum Beispiel deutsche Botschaft) vor.
Bitte beachten Sie:
Die endgültige Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, trifft die Auslandsvertretung.
Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Zahlungsweisen: