Wenn Ihre Kfz-Kennzeichenschilder unleserlich oder beschädigt sind, wenn Sie sie verloren haben oder sie Ihnen sogar gestohlen wurden, können Sie ein Ersatzkennzeichen erhalten.
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) beispielsweise aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Wichtiger Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer auch eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich.
Bei Diebstahl sollte auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Nach Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dieses für 10 Jahre gesperrt.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: