Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie für höchstens 1 Jahr erteilt.
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Wer ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Ausfuhrkennzeichen dienen in der Hauptsache dazu, dass Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ein hier erworbenes Fahrzeug in ihr Heimatland überführen können. Natürlich kann aber auch das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wenn der Wohnsitz in der Bundesrepublik besteht und ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll.
Es handelt sich dabei um ein Kennzeichen mit einem rot unterlegten Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (Tag /Monat/Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an.
Ein Ausfuhrkennzeichen hat grundsätzlich eine begrenzte Gültigkeit. Sie hängt von der Dauer der abgeschlossenen Versicherung und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung ab. Innerhalb der Gültigkeit darf mit dem Fahrzeug in Deutschland und im Ausland gefahren werden.
Sie müssen das Fahrzeug vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei uns vorführen, wenn
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Das Fahrzeug verbleibt im Ausland und das Kennzeichen wird ungültig.
Wissenswertes:
Besteuerungsverfahren
Für die Besteuerung gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Zulassungen. Das bedeutet, dass auch das Ausfuhrkennzeichen nur zugeteilt werden darf, wenn ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer erteilt wird. Das SEPA-Mandat muss sich dabei auf ein Konto bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts beziehen.
Der Wohnsitz des Antragstellers ist in diesem Zusammenhang ohne Belang. Das Kennzeichen muss abgelehnt werden, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.
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In der Regel direkt im Termin.
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