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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Haben sich Ihre Daten geändert? Haben Sie einen neuen Namen oder eine neue Anschrift? So können Sie die Zulassungsbescheinigung ändern lassen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder Ihre Niederlassung (Haupt- oder Zweigniederlassung)

Die Zulassung auf eine unselbständige Zweigstelle ist nicht möglich.

Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch berichtigt werden.
Die Zulassungs­bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) müssen bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks nicht berichtigen lassen.

Tipp:

Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen, dann kann die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden.


Wichtig zu wissen:
Terminbuchung: Bitte buchen Sie einen Termin im Bereich "Änderungen Fahrzeug" & Halterdatenänderung.

Online-Zulassungsbehörde iKFz: Bitte wählen Sie Umschreibung (ohne Halterwechsel)

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel) (kreis-lippe.de)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief )
  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
  • gültiger Lichtbildausweis mit den geänderten Angaben (Adresse, Name)
    • wenn der Ausweis noch nicht geändert ist:
      anderer Nachweis über die Namensänderung (beispielsweise Heiratsurkunde)

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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