Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Hier informieren wir Sie zu den Voraussetzungen, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu bekommen. Außerdem erfahren Sie hier, was zu beachten ist, wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben.
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Mit diesem Aufenthaltsrecht können Sie dann innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Für ein langfristiges Bleiberecht müssen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht auch Urlaub im Ausland machen und wieder einreisen - solange Sie einen entsprechenden Reisepass haben.
Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Dieses Aufenthaltsrecht hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen.
Beraten lassen können Sie sich zum Beispiel
Davon losgelöst ist es ratsam, dass Sie im Falle der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar notwendigen Schritte für ein weiteres Bleiberecht einleiten (beispielsweise einen Pass beantragen).
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie:
Mit dem Antrag zusammen reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
Alle Unterlagen bitte im Original einreichen.
Wir haben für Sie ein Muster-Antragsformular unter Formulare verlinkt.
Bei Anträgen für mehrere Personen, reichen Sie die Nachweise bitte für jede Person ein.
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort – in der Regel Ihr Wohnort.
Wohnen Sie in Detmold, ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold für Sie zuständig.
Sei können einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Oder Sie nutzen unser Muster-Antragsformular. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag Ihre vollständigen Personalien mit Geburtsdatum an.
Bei Anträgen für mehrere Person nennen Sie bitte die Personalien aller Personen.
Den Antrag müssen Sie selbst oder eine bevollmächtigten Rechtsvertretung unterschreiben. Anträge für minderjährige Kinder müssen von den sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden.
Sie können den Antrag mit allen Unterlagen per Post senden: an den Kreis Lippe, Ausländerbehörde, 32754 Detmold.
Sie können die Unterlagen auch als E-Mail senden an auslaenderamt(at)kreis-lippe.de. Dann bitte zusammengefasst als 1 .pdf-Datei je Antragsteller!
Oder Sie geben den Antrag mit allen Unterlagen persönlich ab.
Handyfotos werden nicht akzeptiert.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist für 3 Jahre (ab dem 31. Dezember 2022) im Aufenthaltsgesetz verankert. Solange besteht die Möglichkeit, das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen. Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für maximal 18 Monate erteilt.
Erteilung eines Chancen-Aufenthaltstitels EUR 100,00
Zahlungsweisen: