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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie formlos ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein:
    G, aG, Bl, H oder Gl.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke:
    Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke direkt zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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