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Fischereipachtvertrag vorlegen

Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

Nach Abschluss eines Fischereipachtvertrages muss dieser noch durch die untere Fischereibehörde genehmigt werden, damit er gültig wird. Infomieren Sie sich hier über den weiteren Ablauf.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ein Fischereipachtvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, mit dem die Ausübung des Fischereirechts in vollem Umfang vom Verpächter auf den Pächter übertragen wird. Voller Umfang heißt, dass eine Beschränkung auf bestimmte Fangmethoden, Fanggeräte oder Fischarten nicht zulässig ist.

Der Vertrag ist uns als zuständiger unterer Fischereibehörde innerhalb eines Monats nach Abschluss vorzulegen.

Die Pachtzeit muss grundsätzlich 12 Jahre betragen.

Voraussetzungen

Ein Pachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Vertragspartner unterschrieben haben.
Der Pächter muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Hege bieten.

Erforderliche Unterlagen

  • den von allen Vertragsparteien unterzeichneten Fischereipachtvertrag in ausreichender Anzahl
    (jeweils 1 Ausfertigung für jede Vertragspartei und 1 Ausfertigung für die untere Fischereibehörde)

Hinweise/Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 150 und 2.600 verhängt werden, wenn Sie den Pachtvertrag nicht fristgerecht bei uns anzeigen.

Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

Verfahrensablauf

Wir prüfen den Fischereipachtvertrag und erteilen die Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
In der Genehmigung sind normalerweise auch Nebenbestimmungen festgelegt.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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