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Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten

Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung

Nachweis der Fahrerqualifikation für Berufskraftfahrer: Weiterbilden gleich Weiterfahren. Hier können Sie sich über dieses Thema informieren.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) oder C, C1, CE, C1E (Lkw) erwerben und gewerbliche Fahrten durchführen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufskraftfahrerqualifizierung erfolgreich absolviert haben. Das kann eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin / zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ein gleichwertiger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sein.
Alternativ können Sie Ihre Qualifizierung auch durch die Grundqualifikation beziehungsweise die beschleunigte Grundqualifikation der IHK oder mit einer Teilnahmebescheinigung über entsprechende Weiterbildung nachweisen.

Auch wenn Sie bereits als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer arbeiten, müssen Sie Ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand halten und sich regelmäßig weiterbilden.
Diese Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten. Mindestens eine Unterrichtseinheit umfasst einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich.
Die Unterrichtseinheiten können in selbstständigen Ausbildungseinheiten zusammengefasst werden. Jede Ausbildungseinheit muss dann mindestens 7 Unterrichtseinheiten umfassen.
Die Unterrichtseinheiten können Sie bei verschiedenen Ausbildungsträgern absolvieren.

Nach dem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie vom Ausbildungsträger eine Bescheinigung als Nachweis. Diese Bescheinigung ist ab dem Tag der Ausstellung für 5 Jahre gültig.

Wenn Sie eine der genannten Fahrerlaubnisse haben, diese aber nicht gewerblich nutzen, dann müssen Sie keine Weiterbildung nachweisen.

Die Prüfungen für qualifizierte Berufskraftfahrer werden für den Kreis Lippe bei der IHK Lippe zu Detmold abgenommen - unter weiterführende Informationen finden Sie einen Link.

Gerne stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Allgemein
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder
    • Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    • Besitz der Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder
    • Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR Staat
      und
    • Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein
  • Qualifikation
    • erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • Nachweis der Weiterbildung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Qualifikation
    (zum Beispiel Ausbildungsabschluss oder Grundqualifikation oder 35 Unterrichtseinheiten)

Wichtiger Hinweis:
Die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation und über die Teilnahme an einer Weiterbildung müssen den amtlichen Mustern entsprechen. Eine entsprechende Datei haben wir unter weiterführende Informationen verlinkt.

Hinweise/Besonderheiten

Allgemeine Informationen zur Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und der Einrichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters:

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach und nach.

Durch das Kraftfahrtbundesamt wird ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet. Über dieses Register soll ein Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen erfolgen.

Diese Änderungen werden in 2 Stufen vollzogen:

Stufe 1 (Einführung FQN, BQR):

Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der Bundesdruckerei.
Beim FQN handelt es sich um eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Der FQN kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 nicht möglich war, beispielsweise bei ausländischen Führerscheinen.

Stufe 2 (Anbindung der Anerkennungsbehörden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und IHKs):

Seit 25. Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden.
Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.

Verfahrensablauf

Seit dem 23.05.2021 ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem EU-Kartenführerschein nicht mehr zulässig. Wir können auch keine vorläufige Fahrberechtigung mit dieser Schlüsselzahl ausstellen.
Bitte beantragen Sie Ihren Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) frühzeitig. Wir bestellen den Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei. Die benötigt ungefähr 10 Arbeitstage, um Ihnen den FQN zuzusenden.

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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