Kriegsluftbilder sind nicht öffentlich zugänglich. Im Rahmen einer Baumaßnahme kann allerdings eine Luftbildauswertung beantragt werden.
Auch Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkriegs befinden sich noch zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Artilleriemunition im Erdreich.
Für den gesamten Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold sucht die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe (KBD-WL) nach diesen Kampfmitteln in Luftbildern, die zu Kriegszeiten von den Alliierten Luftstreitkräften aufgenommen wurden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen.
Sie beantragen eine Luftbildauswertung, wenn in einem potentiell mit Kampfmitteln belasteten Gebiet eine Bau- oder sonstige Maßnahme mit Bodeneingriff durchgeführt werden soll.
Die Luftbildauswertung erfolgt auch für den Kreis Lippe ausschließlich durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg
Bei Fragen zu konkreten Kampfmittelbeseitigungsverfahren (beispielsweise im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben) wenden Sie sich bitte an die für Kampfmittel zuständige Stelle Ihrer Kommune.
Das ist in der Regel das örtliche Ordnungsamt
Bei allgemeinen Fragen zur Luftbildauswertung erreichen Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu den normalen Servicezeiten der Bezirksregierung
(Mo. - Do. 08:30 Uhr bis 12: 00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Fr. 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr)
telefonisch +49 2931 82-3890 oder per E-Mail lba@bra.nrw.de
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