Niedrigschwellige Sprachmittlung durch ehrenamtliche Sprachmittler und Sprachmittlerinnen für Behörden, Kitas, Schulen, psychosoziale Beratungsstellen und andere öffentliche Einrichtungen. Erfahren Sie hier mehr über unseren Sprachmittlerpool.
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Als Kommunales Integrationszentrum (KI) des Kreises Lippe bieten wir einen ehrenamtlichen Sprachmittlerpool an. Der kostenlose Einsatz von geschulten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern kann erfolgen,
Unser Ziel ist es, Neuzugewanderte im Kreis Lippe durch kultursensible Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sprachlich zu unterstützen. Wir wollen Kommunikationshindernisse abbauen und den Zugang zu Informationen auch für Personen ohne Deutschkenntnisse verbessern.
Eine Unterstützung kann bei Behördengängen und anderen institutionellen Beratungssituationen oder Gesprächen notwendig sein, beispielsweise in Beratungsstellen, Kitas, Schulen oder anderen Organisationen.
Auch für den hochsensiblen Bereich der psychosozialen Beratung haben wir ein Konzept zur Schulung und Betreuung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler entwickelt.
Im Sprachmittlerpool werden Personen eingesetzt, die über gute Deutschkenntnisse verfügen und außerdem sehr gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Sprache haben. Es handelt sich dabei um ein niedrigschwelliges Angebot für Übersetzungssituationen in Institutionen und nicht um vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden in verschiedenen Schulungen auf Ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie kennen wichtige kulturelle und religiöse Besonderheiten und sind über das deutsche Bildungs- und Sozialsystem informiert. Weiterbildende Schulungen, Coaching und Supervision für die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler fördern die Optimierung der Einsätze.
Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können für Gespräche ohne direkte Rechtsfolgen von öffentlichen Institutionen und Einrichtungen angefragt werden
Also beispielsweise von
Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber entstehen beim Sprachmittlereinsatz keine Kosten. Die Kostenpauschalen, die den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ausgezahlt werden, tragen wir.
Diese Angaben benötigen wir für eine Vermittlung:
Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung aus dem Sprachmittlerpool besteht nicht.
Bitte fragen sie schriftlich oder per E-Mail bei uns an und teilen uns die benötigten Angaben mit.
Wir melden uns bei Ihnen zurück, ob wir Sie bei dem Termin unterstützen können und vermitteln den Kontakt.
Wenn das Gespräch mit Sprachmittlung stattfindet, bestätigen Sie das bitte auf dem Abrechnungsbogen.
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