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Sprachmittlerpool des Kreises Lippe

Sprachmittlerpool

Niedrigschwellige Sprachmittlung durch ehrenamtliche Sprachmittler und Sprachmittlerinnen für Behörden, Kitas, Schulen, psychosoziale Beratungsstellen und andere öffentliche Einrichtungen. Erfahren Sie hier mehr über unseren Sprachmittlerpool.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Als Kommunales Integrationszentrum (KI) des Kreises Lippe bieten wir einen ehrenamtlichen Sprachmittlerpool an. Der kostenlose Einsatz von geschulten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern kann erfolgen,

  • wenn aus Sicht der professionellen Fachkraft eine Verständigung dringend notwendig ist
    und
  • andere Selbsthilfemöglichkeiten nicht bestehen beziehungsweise unangemessen sind (beispielsweise wenn Kinder für Ihre Eltern übersetzen müssen).

Unser Ziel ist es, Neuzugewanderte im Kreis Lippe durch kultursensible Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sprachlich zu unterstützen. Wir wollen Kommunikationshindernisse abbauen und den Zugang zu Informationen auch für Personen ohne Deutschkenntnisse verbessern.
Eine Unterstützung kann bei Behördengängen und anderen institutionellen Beratungssituationen oder Gesprächen notwendig sein, beispielsweise in Beratungsstellen, Kitas, Schulen oder anderen Organisationen.

Auch für den hochsensiblen Bereich der psychosozialen Beratung haben wir ein Konzept zur Schulung und Betreuung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler entwickelt.


Im Sprachmittlerpool werden Personen eingesetzt, die über gute Deutschkenntnisse verfügen und außerdem sehr gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Sprache haben. Es handelt sich dabei um ein niedrigschwelliges Angebot für Übersetzungssituationen in Institutionen und nicht um vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden in verschiedenen Schulungen auf Ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie kennen wichtige kulturelle und religiöse Besonderheiten und sind über das deutsche Bildungs- und Sozialsystem informiert. Weiterbildende Schulungen, Coaching und Supervision für die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler fördern die Optimierung der Einsätze.

Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können für Gespräche ohne direkte Rechtsfolgen von öffentlichen Institutionen und Einrichtungen angefragt werden

Also beispielsweise von

  • Jugend-, Ausländer- und Sozialämtern,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Gesundheitsamt,
  • Jobcenter,
  • Bildungs- und Beratungseinrichtungen,
  • gemeinnützige Einrichtungen oder Ehrenamtsinitiativen,
  • psychosoziale Beratungsstellen.

Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber entstehen beim Sprachmittlereinsatz keine Kosten. Die Kostenpauschalen, die den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ausgezahlt werden, tragen wir.

Voraussetzungen

  • Es sind keine direkten Rechtsfolgen durch das zu übersetzende Gespräch zu erwarten.
    Das heißt, Gespräche, bei denen eindeutige Rechtsfolgen zu erwarten sind, also zum Beispiel bei einer Rechtsvertretung oder bei Gerichten oder der Polizei können nicht durch unseren Sprachmittlerpool begleitet werden. Auch Einsätze im medizinischen und therapeutischen Kontext sind ausgeschlossen.
  • Die Sprachmittlung kann nur von öffentlichen Institutionen, wie beispielsweise Kitas, Schulen, Organisationen, Hochschulen, kommunalen Behörden, Einrichtungen des Sozial-, und Integrationsbereichs oder sozialen Beratungsstellen, angefordert werden.
    Aufträge von Privatpersonen oder privaten Einrichtungen sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Diese Angaben benötigen wir für eine Vermittlung:

  • Wer ist Auftraggeber?
    (bitte auch Kontaktdaten angeben!)
  • Worum wird es in dem Gespräch gehen?
  • Wann und wo soll das Gespräch stattfinden?
    und
  • Für welche Sprache ist eine Sprachmittlung nötig?
    (eventuell auch Dialekt oder Besonderheiten)

Hinweise/Besonderheiten

Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung aus dem Sprachmittlerpool besteht nicht.

Verfahrensablauf

Bitte fragen sie schriftlich oder per E-Mail bei uns an und teilen uns die benötigten Angaben mit.
Wir melden uns bei Ihnen zurück, ob wir Sie bei dem Termin unterstützen können und vermitteln den Kontakt.

  • Der Einsatz wird bei uns beauftragt und von uns koordiniert.
  • Eine professionelle Fachkraft ist beim Gespräch anwesend und leitet es. Dabei trägt sie die Verantwortung für den Verlauf des Gesprächs.

Wenn das Gespräch mit Sprachmittlung stattfindet, bestätigen Sie das bitte auf dem Abrechnungsbogen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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