Erfahren Sie mehr über Meldepflichten bei bestimmten Krankheiten.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Erreger sowie Impfschäden eine Meldung durch Ärzte und Laboratorien vor.
Hierzu bitte die Meldebögen ausfüllen.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet, den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Die in § 7 Absatz 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Für Ärzte und Laboratorien stehen Meldeformulare zur Verfügung, die Sie nach Bedarf herunterladen können:
Meldeformular für eine meldepflichtige Krankheit nach §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz
Labor-Meldeformular Nachweis von Krankheitserregern nach §§ 7, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz
Bitte senden Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden an unsere spezielle Melde-Fax-Nummer +49 5231 63011 3110 oder per E-Mail an Gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.
Meldebogen-Scabies
Meldebogen für Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Wiederzulassungen für Gemeinschaftseinrichtungen
LZG.NRW - Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Wie Sie das Qualitätssiegel MRE für Alten- und Pflegeheime erhalten können, erfahren Sie hier: Gesundheitsaufsicht in Einrichtungen.
Zur Erhebung von MRSA sowie Acinetobacter und Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder Carbapenemase-Nachweis stehen Erhebungsbögen zur Verfügung, die Sie nach Bedarf herunterladen können:
Carbapenem nichtempf. Erreger Erhebungsbogen
MRSA Erhebungsbogen
Das Bundesgesundheitsministerium hat hier Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Masernschutzgesetz zusammengestellt: FAQ zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Dokumentations-/Meldebogen Masernschutz:
Formular zum Erfassen des Masernschutzes
bitte ausschließlich über das Meldeportal für Einrichtungen, Unternehmen und Praxen.
Bitte senden Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden an unsere
spezielle Melde-Fax-Nummer +49 5231 63011 3110 oder per E-Mail an Gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.
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