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Gewerbe der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Gewerbe der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis

Gewerberechtliche Erlaubnisse für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater werden durch die IHK Lippe zu Detmold erteilt.

Kurzbeschreibung

Für die Vermittlung von Finanzanlagen sowie die Finanzanlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes brauchen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie bei der der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Für den Kreis Lippe ist die IHK Lippe zu Detmold zuständig: IHK Detmold zu Finanzanlagenvermittlern. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen.

Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Leonardo-da-Vinci-Weg 2
32760 Detmold


Kontakt: Alexandra Linneweber

fon.: +49 5231 7601-25

fax.: +49 5231 7601-8025

linneweber@detmold.ihk.de

Zuständige Organisationseinheit(en)

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