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Handlungen und Maßnahmen in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten wasserrechtlich genehmigen lassen

Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebieten Handlungen und Maßnahmen Befreiung oder Genehmigung

In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten müssen Sie besondere Vorgaben beachten. Informieren Sie sich hier weiter.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Gewässer müssen im Interesse der aktuellen und künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Unter "Weiterführende Informationen" haben wir einen Link zu einer Excel-Übersicht der Bezirksregierung Detmold für Sie hinterlegt. Sie finden dort alle Schutzgebiete mit der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung.

In der Wasserschutzgebietsverordnung sind die Handlungen und Maßnahmen definiert, die eine Gefährdung für das Gewässer darstellen können.

Solche Handlungen und Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Baugruben für Bauwerke
    wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Siloanlagen oder Windenergieanlagen
  • Schmutzwasserleitungen
  • Bohrungen
    zum Beispiel für Gartenbrunnen
  • Fischteiche
  • Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
    zum Beispiel Unkrautvernichtungsmittel
  • Heizungsanlagen
    insbesondere Ölheizungen und Wärmepumpen
  • Grundwasserentnahmen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    zum Beispiel Benzin und Öl
  • Einleitung in ein Gewässer
    zum Beispiel Niederschlagswasser

Die Handlungen und Maßnahmen können komplett verboten sein oder die Handlung kann mit Auflagen genehmigt werden.

Für Heilquellen bestehen vergleichbare Vorgaben. Heilquellenschutzgebiete dienen dem Schutz staatlich anerkannter Heilquellen.

Detaillierte Karten der Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete finden Sie in unserem Geoportal.

Gern beraten wir Sie auch bei weiterem Informationsbedarf.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

mit mindestens folgenden Unterlagen in 4-facher Ausfertigung

  • Beschreibung des Vorhabens,
  • Lageplan 1: 1000,
  • zeichnerische Darstellung des Vorhabens,
  • eventuell Nachweise über die Unbedenklichkeit des Vorhabens.

Es können je nach Umfang Ihres Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.

Hinweise/Besonderheiten

Baurechtliche Vorschriften gelten nach wie vor.

Tipp:

Reichen Sie den Antrag zusätzlich (!) per E-Mail ein, das kann das Verfahren beschleunigen.

Verfahrensablauf

Die Prüfung, ob eine Handlung oder Maßnahme mit den Vorgaben der Wasser­schutz­gebiets­verordnung vereinbar ist, erfolgt in der Regel im Rahmen anderer Geneh­migungs­verfahren (beispielsweise baurechtliche Vorschriften).

Legen Sie uns den unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vor. Wir führen ein Beteiligungs- und Bewertungsverfahren durch. Wenn keine negativen Aus­wirkungen auf das Gewässer zu befürchten sind, erhalten Sie den Bescheid.

Gern beraten wir Sie auch bei weiterem Informationsbedarf.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

ungefähr 4 - 6 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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