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Sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen lassen

Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

Was ist, wenn ein Kind, beispielsweise aufgrund körperlicher Einschränkungen, Unterstützung beim Lernen oder in der Schule benötigt? Dann muss ein Gutachten über einen sonderpädagogischen Förderbedarf her. Alles, was Eltern und Schulen darüber wissen müssen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Für manche Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte der Lern- und Entwicklungsstörungen, also

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. Emotionale und soziale Entwicklung,

    darüber hinaus die weiteren Förderschwerpunkte

  4. Hören und Kommunikation,
  5. Sehen,
  6. Geistige Entwicklung,
  7. Körperliche und motorische Entwicklung.

Auch eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) kann einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung begründen.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind in einem der Förderschwerpunkte einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, dann können Sie das überprüfen lassen. In Ausnahmefällen kann auch die jeweilige Schule einen Antrag stellen.

Voraussetzungen

Um sonderpädagogische Förderung zu bekommen, muss Ihr Kind auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch für eine Beratung zur Verfügung:
Dienstags und donnerstags jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr.

Verfahrensablauf

Sie können einen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der allgemeinen Schule stellen. Diese leitet den Antrag an uns weiter.
Wir prüfen, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll. Wenn das der Fall ist, erstellen eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung gemeinsam ein Gutachten über den Umfang der notwendigen Förderung. Die beauftragten Lehrkräfte laden Sie zu einem Gespräch ein und informieren Sie über den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote. Wenn eine schulärztliche Untersuchung stattgefunden hat, wird deren Ergebnis in die Gutachtenerstellung einbezogen.

Aufgrund des Gutachtens (und mitunter nach einem ergänzenden Elterngespräch) können wir entscheiden, ob und in welchem Umfang Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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