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Informationen zu erfolgten Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben erhalten

Lebensmittelhygiene Kontrolle

Sie möchten wissen, ob in Ihrem Lieblingsrestaurant, Bäckerei oder Lebensmittelbetrieb die hygienischen Vorschriften eingehalten werden? Erfahren Sie hier mehr über die Auskunftsmöglichkeiten nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das Verbraucherinformationsgesetz steht für mehr Transparenz im Bereich Lebensmittelüberwachung. Wir überwachen alle Lebensmittelbetriebe (beispielsweise Restaurants, Bäckereien, Cafes und Lebensmittelgeschäfte) mit Sitz im Kreis Lippe.

Sie haben die Möglichkeit, Informationen über die Ergebnisse der letzten 2 lebensmittelrechtlichen Kontrollen in einem Lebensmittelbetrieb zu erhalten.

Die Informationen sind ausschließlich für Ihren privaten Gebrauch.

Voraussetzungen

Der angefragte Lebensmittelbetrieb muss seinen Sitz im Kreis Lippe haben.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben brauchen wir von Ihnen:

  • Bezeichnung des Betriebes
  • Anschrift des Betriebes
  • Ihren Namen und vollständige Postanschrift
  • Einverständnis zur Weitergabe der persönlichen Daten an den Betrieb.

Der Antrag sollte insbesondere erkennen lassen, auf welche konkreten Informationen er gerichtet ist.

Hinweise/Besonderheiten

Informationen können Sie maximal aus den vergangenen 5 Jahren erhalten.

Bei einem Betreiberwechsel oder einer Umfirmierung sind nur die dazugehörigen Kontrollberichte verfügbar.

Verfahrensablauf

Sie können die Informationen formfrei bei uns anfordern - schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.

Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung mit einer Belehrung hinsichtlich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten.

Die beiden letzten Kontrollberichte des angefragten Betriebes werden von uns anonymisiert. Wir informieren den entsprechenden Betrieb über den Antrag und die entsprechenden Kontrollberichte. Der Betrieb hat 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Außerdem kann der Betreiber Ihre persönlichen Daten erfragen.
Wenn die 2 Wochen-Frist abgelaufen ist, erhalten Sie einen Bescheid über den Ausgang Ihres Antrags. Der Betrieb wird ebenfalls informiert.
Die Kontrollberichte versenden wir ungefähr 1 Woche später per Post an Sie.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

ungefähr 6 - 8 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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