Sie möchten wissen, ob in Ihrem Lieblingsrestaurant, Bäckerei oder Lebensmittelbetrieb die hygienischen Vorschriften eingehalten werden? Erfahren Sie hier mehr über die Auskunftsmöglichkeiten nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
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Das Verbraucherinformationsgesetz steht für mehr Transparenz im Bereich Lebensmittelüberwachung. Wir überwachen alle Lebensmittelbetriebe (beispielsweise Restaurants, Bäckereien, Cafes und Lebensmittelgeschäfte) mit Sitz im Kreis Lippe.
Sie haben die Möglichkeit, Informationen über die Ergebnisse der letzten 2 lebensmittelrechtlichen Kontrollen in einem Lebensmittelbetrieb zu erhalten.
Die Informationen sind ausschließlich für Ihren privaten Gebrauch.
Der angefragte Lebensmittelbetrieb muss seinen Sitz im Kreis Lippe haben.
Folgende Angaben brauchen wir von Ihnen:
Der Antrag sollte insbesondere erkennen lassen, auf welche konkreten Informationen er gerichtet ist.
Informationen können Sie maximal aus den vergangenen 5 Jahren erhalten.
Bei einem Betreiberwechsel oder einer Umfirmierung sind nur die dazugehörigen Kontrollberichte verfügbar.
Sie können die Informationen formfrei bei uns anfordern - schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.
Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung mit einer Belehrung hinsichtlich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten.
Die beiden letzten Kontrollberichte des angefragten Betriebes werden von uns anonymisiert. Wir informieren den entsprechenden Betrieb über den Antrag und die entsprechenden Kontrollberichte. Der Betrieb hat 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Außerdem kann der Betreiber Ihre persönlichen Daten erfragen.
Wenn die 2 Wochen-Frist abgelaufen ist, erhalten Sie einen Bescheid über den Ausgang Ihres Antrags. Der Betrieb wird ebenfalls informiert.
Die Kontrollberichte versenden wir ungefähr 1 Woche später per Post an Sie.
ungefähr 6 - 8 Wochen
Keine Einträge vorhanden