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Beschäftigung von Wachpersonen im Bewachungsgewerbe

Beschäftigung von Wachpersonen im Bewachungsgewerbe

Was Sie beachten müssen, wenn Sie in Ihrem Bewachungsgewerbe Mitarbeiter einstellen wollen, erklären wir hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Als Bewachungsunternehmer dürfen Sie nur Personen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beauftragen, die ebenfalls die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und entsprechend ihre Sachkunde belegen können. Das gleiche gilt, wenn Sie jemanden als Betriebsleitung oder Zweigstellenleitung beschäftigen wollen.

Voraussetzungen

Die Anmeldung von Wach- und Leistungspersonal ist ausschließlich online über das Bewacherregister möglich. Zur Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich dann anmelden.

Als Wachpersonen oder Leitungspersonen dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • zuverlässig sind (keine Vorstrafen, keine Straftaten) und
  • die nötige Qualifikation nachweisen können:
    • bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten:
      Unterrichtungsnachweis einer IHK
    • bei besonderen Bewachungstätigkeiten:
      Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation,
    • bei einer Tätigkeit als Betriebsleitung oder Leitung von Zweigniederlassungen:
      Sachkundenachweis

Erforderliche Unterlagen

Kopie (Scan) vom gültigen Ausweisdokument des Wachpersonals zum hochladen im Bewacherregister.

Sie benötigen die folgenden Angaben zur Person, die Sie anmelden:

  1. Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen,
  2. Geschlecht,
  3. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staat,
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
    wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
  6. Wohnorte in den letzten 5 Jahren unter Angabe des Zeitraums sowie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
    wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
  7. bei einer Wachperson die Angabe der beabsichtigten Tätigkeit der Wachperson
  8. Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen oder anderen anerkennungsfähigen Nachweisen
    bestehend aus Art der Qualifikation, Unterrichtungszeitraum oder Datum der Sachkundeprüfung, Ausstellungsdatum des Qualifikationsnachweises,
    wenn vorhanden Identifikationsnummer der Industrie- und Handelskammer,
    sowie eine Kopie des Nachweisdokuments oder Bescheinigungen des Gewerbetreibenden.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, müssen Sie dies ebenfalls online über das Bewacherregister melden.

Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind gilt auch Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.

Verfahrensablauf

Sie melden das Wach- oder Leitungspersonal online über das Bewacherregister an. Wir prüfen dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Person(en) und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Sie dürfen diese Personen erst nach unserer Bestätigung mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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