Wie wird der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen? Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren.
Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.
Wenn Sie jemanden in Ihrem Umfeld kennen, der oder die sich bereits über Jahrzehnte für das Gemeinwohl in Lippe engagiert, können Sie die Person nicht nur für den Lippischen Ehrenring sondern auch für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen.
Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen:
Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.
Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden.
Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben.
Die vorgeschlagene Person muss den Wohnsitz im Kreis Lippe haben oder sich im Kreisgebiet entsprechend engagiert haben.
formloses Anregungsschreiben mit folgenden Angaben zur vorgeschlagenen Person:
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.
Nach eingehender Prüfung der Behörden auf Kreis- und Landesebene entscheidet das Bundespräsidialamt mit dem Bundespräsidenten über die Auszeichnung.
Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten, Landräte oder Bürgermeister.
Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.
Bis zu 3 Jahren Gesamtbearbeitungsdauer.
Bei der Kreisverwaltung wird das Verfahren ungefähr 3 Monate bearbeitet.
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