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Anregung zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Anregung zur Verleihung

Wie wird der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen? Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Der Verdienstorden kann an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen werden für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen und für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Kennen Sie jemanden in Ihrem Umfeld, der oder die sich bereits über Jahrzehnte für das Gemeinwohl in Lippe engagiert? Sie können die Person nicht nur für den Lippischen Ehrenring, sondern auch für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen.

Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen:

Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

Voraussetzungen

Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden.
Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben.
Die vorgeschlagene Person muss den Wohnsitz im Kreis Lippe haben oder sich im Kreisgebiet entsprechend engagiert haben.

Erforderliche Unterlagen

formloses Anregungsschreiben mit folgenden Angaben zur vorgeschlagenen Person:

  • Vorname und Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift.
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
    gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Gerne können Sie auch unser vorbereitetes Formular Anregung für Bundesverdienstorden nutzen

Formulare

Verfahrensablauf

Jeder Mensch kann die Verleihung eines Verdienstordens an eine andere Person anregen.
Nach eingehender Prüfung der Behörden auf Kreis- und Landesebene entscheidet das Bundespräsidialamt mit dem Bundespräsidenten über die Auszeichnung.

Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten, Landräte oder Bürgermeister.
Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Jahren Gesamtbearbeitungsdauer.

Bei der Kreisverwaltung wird das Verfahren ungefähr 3 Monate bearbeitet.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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