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Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erhalten

Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

Ein Teil eines Grundstücks an jemand anderen übertragen - erfahren Sie mehr zum Unschädlichkeitszeugnis.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ein Unschädlichkeitszeugnis dient dazu, die Veräußerung kleinerer Trennstücke zu erleichtern.

Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden.
Die Katasterbehörde stellt darin fest, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei Verkauf, Austausch oder unentgeltlicher Abtretung einer Teilfläche.

Voraussetzungen

Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.

Erforderliche Unterlagen

Das Unschädlichkeitszeugnis wird auf formlosen Antrag hin erstellt. Benötigt werden

  • zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger,
  • aktueller beglaubigter Grundbuchauszug,
  • notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung,
  • gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks (nur soweit vorliegend),
  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche

Verfahrensablauf

Das Unschädlichkeitszeugnis kann formlos beantragt werden.

Alle Beteiligten werden schriftlich mit einer Frist zur Äußerung angehört und können sich äußern.

Gegen das erteilte Unschädlichkeitszeugnis kann unmittelbar Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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