Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben können.
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Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten.
Dazu zählen:
Diese Verpflichtung gilt für alle öffentlichen Aufwendungen in einem Zeitraum von 5 Jahren ab Einreise.
erforderliches monatliches Nettoeinkommen, jeweils als Beispiel für 1 erwachsenen Gast*.
Im Datenblatt finden Sie diese Beispiele ebenfalls. Außerdem haben wir zu Justiz NRW verlinkt, wo Sie Ihren Pfändungsfreibetrag berechnen können.
Im Termin berechnen wir die die konkreten Zahlen.
Hinweis:
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie:
Ihr Besuch muss eine Krankenversicherung haben, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Es gibt hierfür auch Reisekrankenversicherungen. Erkundigen Sie sich bitte dazu bei einer Versicherung oder bei Automobilclubs.
Sie müssen finanziell in der Lage sein, die möglicherweise entstehenden Kosten aus eigenem Einkommen zu tragen.
Unter Formulare haben wir für Sie ein Datenblatt mit allen benötigten Angaben und Nachweisen verlinkt. Sie finden darin auch eine Tabelle, wie hoch Ihr Einkommen ungefähr sein muss.
Wohnen Sie in Detmold?
Dann wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung der Stadt Detmold.
Eine Verpflichtungserklärung kannnur nach vorheriger Terminabspracheaufgenommen werden. Einen Termin können Sie ausschließlich telefonisch unter +49 5231 62-300 vereinbaren
Als einladende Person müssen Sie persönlich vorsprechen. In engen Ausnahmefällen kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch der Ehepartner oder Lebenspartner die Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Eine Vollmacht finden Sie unter Formulare verlinkt. Auch der Ausweis der einladenden Person muss dann im Original mitgebracht werden.
Wir prüfen anhand der Pfändungsfreigrenzen, ob Ihr Einkommen für die Verpflichtungserklärung ausreicht.
Sie erhalten von uns das Original der Verpflichtungserklärung und leiten es an Ihren Gast / Ihre Gäste weiter. Diese legen im Rahmen des Visumsantrags das Original und eine Kopie der zuständigen Auslandsvertretung (zum Beispiel deutsche Botschaft) vor.
Bitte beachten Sie:
Die endgültige Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, trifft die Auslandsvertretung
ungefähr 30 Minuten
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