Was tun, wenn Sie als Mama oder Papa krank ausfallen? Erfahren Sie hier mehr zur Familienpflege.
Familienpflege ist eine ambulante vorübergehende Hilfe für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Ziel der Familienhilfe ist in Notsituationen die Betreuung und Versorgung von Kindern und eventuell Jugendlichen sicherzustellen.
Damit soll Familien eine vollständige Weiterführung des eigenen Haushaltes ermöglicht werden. Außerdem können Kinder so zuhause bleiben und müssen nicht anderweitig untergebracht werden.
Die Familienpflege wird durch Familienpflegedienste erbracht, mit denen der Kreis Lippe Vereinbarungen über Leistungen, Entgelt und Qualität geschlossen hat.
Die Familienpflege erfolgt als aufsuchende Hilfe (Betreuung und Versorgung in der Familie).
Die Hilfe ist gegenüber Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig und erfolgt auf der Basis vereinbarter Stundensätze (als Restkostenfinanzierung, insofern andere Sozialleistungsträger leisten und der Stundensatz nicht auskömmlich ist). Leistungen, die von einem anderen Sozialleistungsträger für denselben Zweck gewährt werden, sind einzusetzen.
Voraussetzung ist, dass
Das Angebot erfolgt als aufsuchende Hilfe (Betreuung und Versorgung in der Familie).
Die Hilfe ist gegenüber Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig und erfolgt auf der Basis vereinbarter Stundensätze (als Restkostenfinanzierung, insofern andere Sozialleistungsträger leisten und der Stundensatz nicht auskömmlich ist). Leistungen, die von einem anderen Sozialleistungsträger für denselben Zweck gewährt werden, sind einzusetzen.
Der Familienpflegedienst stellt bei uns den Antrag. Wir erfahren hierdurch von Ihrer Notsituation.
Der Dienst entscheidet über den Bedarf und das genaue Ausmaß der Familienpflege und legt
fest.
Der Kreis Lippe erteilt eine Kostenzusage.
Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung durch den Familienpflegedienst. Leistungen, die Sie von der Krankenkasse erhalten haben, werden angerechnet.
Für die Abrechnung muss der Familienpflegedienst die erbrachten Leistungen dokumentieren. Sie müssen dann diese Dokumentation unterschreiben.
Die Familienpflege ist in der Regel auf 8 Wochen befristet. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden.
circa 1-2 Tage
keine