Eine Klassenfahrt mit ausländischen Schülern ins Ausland - erfahren Sie mehr zur sogenannten Reisendenliste.
Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).
Schülersammelliste als Visumsersatz
Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Schülersammelliste als Passersatz
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:
Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.
Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind
Bei Einsatz als Visumsersatz:
Bei Einsatz als Passersatz:
Die Befreiung für Schüler auf Sammellisten ist nur dann möglich, wenn Identitätspapiere / Urkunden der Ausländerbehörde bereits vorliegen oder aber spätestens bei Antragstellung nachgereicht werden.
Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten: ·
Außerdem ist von jedem Schüler 1 aktuelles biometrisches Passbild einzureichen.
Wenn Sie in Detmold wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold für Sie zuständig.
Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:
Die Liste kann nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden. Die originale Reisendenliste muss umgehend nach der Klassenfahrt der Ausländerbehörde zurück gegeben werden.
Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Zahlungsweisen: