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Sprengstofferlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sprengstofferlaubnis für Wiederlader, Sportschützen oder Jäger - hier erfahren Sie mehr.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Um im privaten, nichtgewerblichen Bereich explosionsgefährliche Stoffe zu erwerben, aufzubewahren, zu verwenden, zu vernichten und zu verbringen, benötigen Sie eine Sprengstofferlaubnis.

In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:

  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
  • Böllerpulver zum Schießen mit Böllern.

Für welche Stoffe und für welche Mengen die Erlaubnis ausgestellt wird, hängt vom Bedürfnis ab.


Der Bereich Sprengstoffrecht ist im Kreis Lippe der Kreispolizeibehörde, Dezernat ZA 1, zugeordnet.

Voraussetzungen

Eine Sprengstofferlaubnis setzt voraus:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres,
  • persönliche und körperliche Eignung (beispielsweise ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit der Hände),
  • Zuverlässigkeit,
  • Bedürfnis,
  • Fachkunde.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • bei Erstantrag:
    Prüfungszeugnis Sprengstofflehrgang
  • bei Änderungen oder Verlängerungen:
    Ihre Sprengstofferlaubnis
  • Bedürfnisnachweis:
    • als Jäger gültiger Jagdschein,
    • als Sportschütze Bestätigung ihres Schützenvereins über eine mindestens 6-monatige regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen,
    • Böllerschützen benötigen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung.
  • Fachkundenachweis:
    • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
    • Zur Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Wenn das Zeugnis über die Fachkundeprüfung älter als 5 Jahre ist und Sie keinen oder nur geringen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hatten, wird das Zeugnis nicht mehr anerkannt. Sie müssen dann erneut eine Prüfung ablegen.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Für Sprengstofferlaubnisse im gewerblichen Bereich ist die Bezirksregierung in Detmold zuständig:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-55/sprengstoffwesen

Verfahrensablauf

Sprengstofferlaubnis Ersterteilung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag und vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen. Bei diesem Ortstermin wird die vorgesehene Aufbewahrung für die explosionsgefährlichen Stoffe überprüft.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

Sprengstofferlaubnis Verlängerung oder Änderung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

Wenn sich die Aufbewahrung ändert, ist auf jeden Fall wieder ein Ortstermin erforderlich.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis schriftlich zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Bescheinigung wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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