Sprengstofferlaubnis für Wiederlader, Sportschützen oder Jäger - hier erfahren Sie mehr.
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Um im privaten, nichtgewerblichen Bereich explosionsgefährliche Stoffe zu erwerben, aufzubewahren, zu verwenden, zu vernichten und zu verbringen, benötigen Sie eine Sprengstofferlaubnis.
In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:
Für welche Stoffe und für welche Mengen die Erlaubnis ausgestellt wird, hängt vom Bedürfnis ab.
Der Bereich Sprengstoffrecht ist im Kreis Lippe der Kreispolizeibehörde, Dezernat ZA 1, zugeordnet.
Eine Sprengstofferlaubnis setzt voraus:
Bitte bringen Sie mit:
Für Sprengstofferlaubnisse im gewerblichen Bereich ist die Bezirksregierung in Detmold zuständig:
Sprengstofferlaubnis Ersterteilung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag und vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen. Bei diesem Ortstermin wird die vorgesehene Aufbewahrung für die explosionsgefährlichen Stoffe überprüft.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.
Sprengstofferlaubnis Verlängerung oder Änderung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.
Wenn sich die Aufbewahrung ändert, ist auf jeden Fall wieder ein Ortstermin erforderlich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis schriftlich zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Bescheinigung wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.
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