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Aufenthaltserlaubnis beantragen

Aufenthaltserlaubnis Erteilung

Wenn Sie sich langfristig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Die möglichen Aufenthaltszwecke und Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis zu unterschiedlichen Zwecken

Die Aufenthaltserlaubnis kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden.

Mögliche Aufenthaltszwecke sind unter anderem:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium
  • Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit

Antragstellung:

Ausländer mit Wohnsitz im Ausland müssen in der Regel bereits im Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum (nicht Besuchsvisum!) beantragen und können erst mit diesem gültigen Visum einreisen! Nach der Einreise kann dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Die Notwendigkeit eines Visums kann im Zweifelsfall bei der Ausländerbehörde erfragt werden.

Ausländer mit Wohnsitz im Inland, die bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, müssen diese regelmäßig verlängern lassen. Hierbei ist es wichtig, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig – das heißt ungefähr 8 Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels – bei der Ausländerbehörde eingeht.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Terminvergabe werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.

Hinweise/Besonderheiten

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung

Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.

Verfahrensablauf

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Bearbeitungsdauer

Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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