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Niederlassungserlaubnis beantragen

Niederlassungserlaubnis Erteilung

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel.

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet und unbeschränkt gültiger Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen

Eine Niederlassungserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie:

  • seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder vergleichbare Leistungen erbracht haben,
  • keinen Ausweisungstatbestand erfüllen,
  • über ausreichenden Wohnraum für sich selbst und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
  • über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.

Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden durch die Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs oder durch das Abschlusszeugnis einer deutschen Schule nachgewiesen.

Es gibt Sonderregelungen, die bestimmten Personengruppen den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen. Sonderregelungen gelten unter anderem für:

  • Ehepartner deutscher Staatsangehöriger,
  • Kinder bei Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Asylberechtigte und Flüchtlinge,
  • Hochqualifizierte Fachkräfte.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Terminvergabe werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.

Hinweise/Besonderheiten

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung.

Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.

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Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig

Verfahrensablauf

Wenn Sie bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.

Kosten

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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