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Chemikaliensicherheit

Chemische Stoffe

Chemikalien wie Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungsmittel sind Bestandteil unseres Alltags. Wie damit sicher umgegangen werden soll und was Sie tun können, wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher beschweren möchten, erklären wir Ihnen hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Sie befasst sich mit vielfältigen Themen wie der Kennzeichnung von Chemikalien (beispielsweise Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungsmittel).

Chemikalien sind in unserem Alltag überall zu finden, auch beispielsweise in Gartencentern, Baumärkten oder Drogerien gibt es viele Produkte, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften besitzen können: Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel, Farben, Desinfektionsmittel und weitere.


Diese sogenannten Gefahrstoffe können folgende negative Eigenschaften haben:

  • ätzend
  • entzündlich und hochentzündlich
  • erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend
  • leichtentzündlich, brandfördernd und explosionsgefährlich
  • giftig und sehr giftig (akute Toxizität)
  • krebserzeugend
  • sensibilisierend und reizend
  • umweltgefährlich

Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet werden. Es ist jeweils mindestens ein Gefahrenpiktogramm, ein Signalwort sowie Gefahren- (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) erforderlich.
Diese Kennzeichnungen müssen gut lesbar und in deutscher Sprache vorhanden sein.

Wir kontrollieren regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die Gefahrstoffe an private Endverbraucher abgeben.
Unsere Kontrolle umfasst die vorschriftsmäßige Abgabe, die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung der Produkte und die Qualifikation der für den Handel mit Gefahrstoffen zuständigen Personen (Sachkunde).

Neben unserer normalen Kontrolltätigkeit stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Gründe für eine Verbraucherbeschwerde?

Weil zum Beispiel ....

  • Gefahrstoffe falsch gekennzeichnet sind?
  • die Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist?
  • Biozide ein überschrittenes Verfallsdatum haben?
  • Gefahrstoffe so verpackt oder aufgemacht sind, dass sie mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten?
  • Inhalt aus der Verpackung austritt?

Erforderliche Unterlagen

Falls vorhanden:

Einkaufsbeleg, Verpackungsmaterial und ähnliches

Hinweise/Besonderheiten

Einige Gefahrstoffe sind ausschließlich mit einer Erlaubnis und nur unter Verschluss (mit erforderlicher Sachkunde) verkehrsfähig.
Die Erlaubnis für Produkte mit eingeschränkter Abgabe stellt die Bezirksregierung Detmold aus: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/050_Abteilung_5/060_Dezernat_56/56_31/GHS/index.php


Die Sachkundeprüfung kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden:

http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz_gefahrstoffe_chemikaliensicherheit/Chemikalien-Verbotsverordnung.html

Verfahrensablauf

Wir nehmen Ihre Beschwerde entgegen:

persönlich, telefonisch +49 5231 62-2300, per Fax +49 5231 62-224 oder per E-Mail LMUE@kreis-lippe.de

Damit wir Ihrem Hinweis gezielt nachgehen können, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:

  • Ihr Name, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer
  • Grund Ihrer Beschwerde
  • Produktbezeichnung (eventuell Hersteller, Marke, Verfalldatum, Los, Füllmenge)
  • Wo und wann gekauft?
  • Beschreibung der Mängel
  • Haben Sie gesundheitliche Beschwerden durch die Gefahrstoffe? (welche? Arztbesuch?)

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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