Chemikalien wie Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungsmittel sind Bestandteil unseres Alltags. Wie damit sicher umgegangen werden soll und was Sie tun können, wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher beschweren möchten, erklären wir Ihnen hier.
Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Sie befasst sich mit vielfältigen Themen wie der Kennzeichnung von Chemikalien (beispielsweise Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungsmittel).
Chemikalien sind in unserem Alltag überall zu finden, auch beispielsweise in Gartencentern, Baumärkten oder Drogerien gibt es viele Produkte, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften besitzen können: Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel, Farben, Desinfektionsmittel und weitere.
Diese sogenannten Gefahrstoffe können folgende negative Eigenschaften haben:
Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet werden. Es ist jeweils mindestens ein Gefahrenpiktogramm, ein Signalwort sowie Gefahren- (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) erforderlich.
Diese Kennzeichnungen müssen gut lesbar und in deutscher Sprache vorhanden sein.
Wir kontrollieren regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die Gefahrstoffe an private Endverbraucher abgeben.
Unsere Kontrolle umfasst die vorschriftsmäßige Abgabe, die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung der Produkte und die Qualifikation der für den Handel mit Gefahrstoffen zuständigen Personen (Sachkunde).
Neben unserer normalen Kontrolltätigkeit stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Gründe für eine Verbraucherbeschwerde?
Weil zum Beispiel ....
Falls vorhanden:
Einkaufsbeleg, Verpackungsmaterial und ähnliches
Einige Gefahrstoffe sind ausschließlich mit einer Erlaubnis und nur unter Verschluss (mit erforderlicher Sachkunde) verkehrsfähig.
Die Erlaubnis für Produkte mit eingeschränkter Abgabe stellt die Bezirksregierung Detmold aus: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/050_Abteilung_5/060_Dezernat_56/56_31/GHS/index.php
Die Sachkundeprüfung kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden:
Wir nehmen Ihre Beschwerde entgegen:
persönlich, telefonisch +49 5231 62-2300, per Fax +49 5231 62-224 oder per E-Mail LMUE@kreis-lippe.de
Damit wir Ihrem Hinweis gezielt nachgehen können, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:
keine