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Tierschutzverstoß anzeigen

Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

Der Tierschutz hat in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten - nicht zuletzt durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahre 2002. Hier erfahren Sie mehr.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Jeder Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier der Art und den Bedürf­nissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Wir überprüfen sowohl Nutztier­haltungen als auch private Tierhaltungen - routinemäßig und auch nach Hinweisen von Bürgern.

Nicht artgerechte Tierhaltungen werden häufig durch Privatpersonen oder Tierschutzvereine angezeigt.

Haben Sie Hinweise, dass gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wird?

Dann melden Sie sich bitte bei uns und teilen uns mit:

  • Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zum Tierhalter: Name und Anschrift
  • Angaben zur betroffenen Tierart und Anzahl der Tiere
  • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung
  • Beschreibung der Beobachtungen mit Datum und Uhrzeit

Erforderliche Unterlagen

- wenn möglich fotografische Dokumentation

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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